Montag, 5. März 2012

"Deutschland schröpft den Superstar" - Die Süddeutsche Zeitung zur Steuerpflicht von Gewinnern von Fernsehshows

Man hat's nicht leicht als "Germanys Next Top-Model" oder als "Dschungel-Camper". Nicht nur, dass man den ganzen Zicken-Zoff aushalten und Schleimwürmer essen muss - nun kommt auch noch das Finanzamt daher und will vom damit sauer verdienten Geld auch noch Steuern sehen. Das berichtet die "Süddeutsche" letztes Wochenende unter dem Titel "Deutschland schröpft den Superstar".
Der Hintergrund: Spielgewinne sind an sich steuerfrei. Voraussetzung: Es handelt sich um Glücksspiel. Vom Lotto-Gewinn und auch von der Million, die alle Jahre mal bei Günther Jauch anfällt, müssen daher keine Steuern berappt werden.
Für "Spiel"-Shows wie "GNTM", das "Dschungel-Camp" oder auch "Big-Brother" oder "DSDS" gilt das nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedoch nicht. Die Mit-"Spieler" sind nach dieser Entscheidung nämlich gar keine Spieler sondern "Mit"-Arbeiter der Sendung. Wer an einer solchen Sendung teilnehme habe keine Einkünfte aus Spielgewinn sondern solche aus nichtselbständiger Arbeit und müsse davon Steuern abführen.

Für etliche der bisherigen Gewinner dürfte das bitter werden, denn kaum einer wird bisher Steuern gezahlt, die meisten  jedoch werden das Geld schon wieder ausgegeben haben... :-((

(C) Foto Claudia Hautumn auf www.pixelio.de

2 Kommentare:

  1. Das könnte eine ganz spannende Frage sein. Denn jede steuerrechtliche Einkunftsart setzt eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht voraus. Jemand, der sich also einmalig bei einer Talentshow bewirbt und gewinnt, ist in meinen Augen anders zu behandeln, als jemand, der sich regelmäßig bei verschiedenen Wettbewerben bewirbt. So jemand ist schon eher mit einem tennis-Profi zu vergleichen, der/die/das jede Woche irgendwo an einem Turnier teilnimmt.

    Wie man aber auf die Idee einer nichtselbständigen Beschäftigung kommen kann, wird wohl der Lektüre der in der Regel streng geheim zu haltenden Teilnehmerverträge zu entnehmen sein. Dann muss aber auch der Veranstalter Lohnsteueren und Sozialversicherungsbeiträge abführen....

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    1. An Letzteres musste ich auch denken, als ich den Artikel in der SZ las. Im Zweifel haben sie keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Steuern sicher nicht, sonst gäbe es ja den ganzen Zirkus nicht, und Sozialbeiträge sicher auch nicht. Denn hätten sie das getan, wären die Künstler darauf sicher auch hingewiesen worden, und dem ein oder anderen hätte das was geschwant, dass da noch was auf ihn zukommt.
      Übrigens: Was ist eigentlich mit § 42 d EStG? Der Arbeitgeber haftet ja bei nichtselbständigen Arbeitnehmern für die nach § 38 EStG einzubehaltende Lohnsteuer. Was man also beim Dschungel-Camper nicht holen kann, dass müssen RTLSAT1PRO7 berappen, und ob die dann einen Rückgriffsanspruch auf ihr "Personal" haben, wage ich fast zu bezweifeln.
      Spannend, das Alles - aber wir werden die Einzelheiten wohl nicht erfahren.

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