Sonntag, 4. August 2013

"Herr Ehefrau..." - Schwule Paare sind zwar nun steuerlich gleichgestellt, aber an den Formularen hapert's noch.

Erst im Juni 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare gefordert. Und weil wir gerade Wahlkampf haben und sich kein Politiker etwas nachsagen lassen will, ging man Berlin und in den Ländern mit Volldampf in den Gesetzgebungsprozess und brachte es tatsächlich hin: Per 1. August 2013 sind schwule Paare steuerrechtlich nun tatsächlich gleichgestellt.
So weit, so gut. Das Einkommensteuergesetz ist geändert. Allerdings ist man in der Eile nicht mehr dazu gekommen, die dazugehörigen Ausführungsgesetze ebenfalls anzupassen, und das hat skurrile Auswirkungen, wie die Süddeutsche Zeitung jetzt berichtet.
Gibt ein Paar eine gemeinsame Steuererklärung ab, ist es nach den Ausführungsbestimmungen nach wie vor zwingend notwendig, dass der eine als Ehemann und der andere als Ehefrau bezeichnet wird. Dass beide eingetragene Lebenspartner sind, ist in den Formularen noch nicht vorgesehen.

Aus den gleichen Gründen kann auch nur Eheleuten und nicht eingetragenen Lebenspartnern ein gemeinsamer Steuerbescheid zugestellt werden.

Trotzdem sind die Finanzbeamten, die einmal mehr "an der Front " mit einer unfertig auf den Markt geworfenen Gesetzgebung klarkommen müssen, ehrlich bemüht, der Situation gerecht zu werden: Das Finanzamt Freiburg empfiehlt gleichgeschlechtlichen Partnern , einen von beiden zur Inempfangnahme des Steuerbescheides zu bevollmächtigen, der dann für beide gilt.

Und die Finanzbeamten in NRW rücken den veralteten Formularen ganz unkonventionell und formlos zu Leibe: Unpassende Begriffe wie "Ehegatte" werden einfach von Hand durchgestrichen und durch passende wie "Lebenspartner" ersetzt.

Erstaunlich, wie in den angeblich so verstaubten Ämtern flexibel auf eine neue Situation reagiert werden kann, die bis vor wenigen Wochen in weiten Teilen der CDU noch als unvorstellbar galt.

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

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