Gute Nachrichten für die Eltern von Jugendlichen, die im Internet unerlaubt Musik saugen: Verboten ist es natürlich noch immer - aber möglicherweise kommen auf die Beteiligten in Zukunft weniger hohe Kosten zu. Einer Information der Hamburger Verbraucherzentrale zufolge gibt es in einem Abmahn-Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg (Az. 31 a C 109/13) jetzt einen Hinweis-Beschluss des Gerichts, nachdem der Streitwert solcher Verfahren deutlich geringer anzusetzen ist als bislang von den meisten Gerichten gehandhabt.
Bei vielen im privaten Bereich begangenen Urheberrechtsverstößen käme nach Auskunft der Verbraucherzentrale dann höchstens noch eine Kostenrechnung für den Anwalt von etwa Euro 150 zu Stande.
Setzt sich diese Ansicht durch, wäre das natürlich das Ende der Abmahnung-Industrie. In der Vergangenheit waren Eltern von musiksüchtigen Jugendlichen mit Rechnungen von bis zu Euro 3000 konfrontiert gewesen.
Zur Klarstellung: Ich rede an dieser Stelle nicht Urheberrechtsverstößen das Wort. Eine Deckelung völlig überhöhter Gebührenforderungen halte ich aber für angemessen. Und wenn die Eltern dann den Kids die geringeren Anwaltskosten vom Taschengeld abziehen, ist der erzieherische Effekt ebenfalls erzielt. Auch der hartnäckigste Rekord-Sauger kann sich ausrechnen, dass er sich für das Geld etwa 200 Titel legal hätte herunterladen können.
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