Kein Girokonto haben - das kommt einer Stigmatisierung gleich. Trotzdem haben in Deutschland zwischen 600.000 und 1.000.000 Bundesbürger kein Konto - weil keine Bank mit Ihnen zu tun haben will. Grund: starke Verschuldung oder gar Überschuldung. Die Folge: Diesen Mitbürgern ist der bargeldlose Zahlungsverkehr unmöglich, etwas, was in heutigen Zeiten essenzielle Nachteile zur Folge hat.
Die EU-Kommission will diesem Übel schon seit einiger Zeit abhelfen: Nach einem von der Kommission unterbreiteten Richtlinienvorschlag soll künftig jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein Guthabenkonto mit bestimmten grundlegenden Funktionen haben. Die EU-Staaten müssen nach diesem Vorschlag garantieren, dass mindestens eine Bank pro Mitgliedsland ein solches Konto zu angemessenen Gebühren anbietet.
Aber: Die EG-Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Die Sache zieht sich. Der von der SPD dominierte Bundesrat hat daher ein Gesetz eingebracht (BT-Drs. 17/14363), nachdem die Verpflichtung zur Führung solcher Konten in Deutschland bereits vorzeitig eingeführt wird. Ein solches Gesetz müsste dann zwar einer eventuell folgenden EU-Richtlinie wieder angepasst werden. Jedenfalls wäre aber der groben Nachteil kurzfristig beseitigt, den die betroffenen Bundesbürger derzeit haben.
Die CDU/FDP-Bundesregierung lehnt diesen Vorstoß ab. Man will die EG-Richtlinie abwarten. Auf nationaler Ebene eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die nach Abschluss der Verhandlungen über die EU-Richtlinie tief greifend geändert werden müsse, sei "nicht zielführend".
(C) Foto: Torben Wengert auf www.pixelio.de
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