Dienstag, 9. September 2014

Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl sofort informieren!



Das Fahrzeug war geleast, und die Leasingfirma hatte für den PKW eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, für die der Fahrzeugnutzer und Leasingnehmer die Versicherungsprämien zahlte. Als die Leasingzeit endete, gab der Fahrzeugnutzer den PKW nicht zurück und begründete dies damit, dass der PKW wenige Tage nach dem Ende der Leasingzeit in Berlin gestohlen worden sei. Die Leasingfirma versucht zunächst, den Diebstahls-Schaden über die Kaskoversicherung zu regulieren. Diese zweifelte jedoch den Diebstahl an und weigerte sich, zu zahlen. Daraufhin nahm die Leasingfirma den Fahrzeugnutzer in die Haftung, und das zu Recht, wie das OLG Hamm  Entscheidung vom 10. März 2014, Az. 18 U 84/13 ) entschied. Der Fahrzeugnutzer und Leasingnehmer habe es versäumt, die Kaskofirma über die Umstände des Diebstahls vollständig und rechtzeitig zu informieren. Deshalb trage er die Verantwortung dafür, dass die Kaskoversicherung nicht zahle und das führe dazu, dass die Leasingfirma

von ihm den Fahrzeugwert (das waren Euro 13.000,00) verlangen könne.

(C) Foto Thorben Wengert auf www.pixelio.de

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