Der gute alte Diesel hatte schon 195.000 km auf dem Buckel,
als er bei einem Unfall beschädigt wurde. Die Versicherung, die den Schaden
regulieren musste, meinte nun, der Heizöl-Ferrari sei so alt, dass es auf den
Unfall nicht mehr ankomme. Durch den Schaden hätte das Fahrzeug keinen Wertverlust
mehr erleiden können.
Dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht Hamburg (Entscheidung vom 24. 10. 2013, Aktenzeichen 52 C 63/13) eine Absage: Auch ein 7 Jahre altes Fahrzeug mit hoher Laufleistung können noch einen merkantilen Minderwert erleiden. Denn PKW sein heutzutage erheblich haltbarer geworden, insbesondere Fahrzeuge mit einem Dieselmotor.
Dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht Hamburg (Entscheidung vom 24. 10. 2013, Aktenzeichen 52 C 63/13) eine Absage: Auch ein 7 Jahre altes Fahrzeug mit hoher Laufleistung können noch einen merkantilen Minderwert erleiden. Denn PKW sein heutzutage erheblich haltbarer geworden, insbesondere Fahrzeuge mit einem Dieselmotor.
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