Das OLG Schleswig (Az. 10 WF 254/11) hat mal wieder daran erinnert: Bei der Berechnung eines Kindesunterhalts kann auch der Beitrag für die Unfallversicherung abgezogen werden. Sollten wir Anwälte uns dick hinter die Ohren schreiben, wird nämlich in der Praxis leider oft vergessen. Also, liebe KollegInnen, macht's wie ich: Post-it an den Rechner! Oder noch besser: Kanzlei-Kaßing Posts lesen!
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