Donnerstag, 27. Dezember 2012

Wenn der Automat sein Urteil abgibt... dann bin ich der absolute Egozentriker :-)

Ich hab mal nach mir gegoogelt und das auf http://www.webwiki.de über mich gefunden.

Gerhard-kassing.blogspot.com - Gerhard Kaßing

Bekanntheit:
Sprache: deutsch
Die Website gerhard-kassing.blogspot.com beschäftigt sich mit den Themen Gerhard, Kaßing und Blog. gerhard-kassing.blogspot.com ist etwas bekannt in Deutschland und steht für Gerhard Kaßing.
Keywords: gerhard kaßing blog blogs

So - nu wisse mers. Mahlzeit!

Mittwoch, 19. Dezember 2012

Wenn zwei süße Teddys sich in die Wolle kriegen...

Ring frei zum Süßigkeiten-Kampf des Jahres, hieß es gestern vor dem Landgericht Köln:  Der Haribo-Goldbär und der Lindt-Teddy trafen im Ring aufeinander. Allerdings prügelten sie sich nicht rein körperlich, sondern einer von beiden war nur als Beschreibung vorhanden, und beide ließen sich überdies auch noch durch clevere Juristen vertreten.
So war die Lage:
Der Haribo-Goldbär ist seit Jahren unter den Goldbären der Platzhirschbär auf dem Markt. Seine Name "Haribo-Goldbär" ist als sog. Wortmarke geschützt. Nun kreuzte der Lindt-Teddy auf, der das Wort "Gold" zwar nicht im Namen trägt, jedoch in entsprechender Aufmachung daherkommt: Eingehüllt in goldschimmerndes  Metall-Papier und mit einem roten Bändchen um den Hals.
Es war also ein Kampf Wortmarke gegen dreidimensionale Produktgestaltung. Ob letztere eine eingetragene Wortmarke tatsächlich in ihren Rechten beeinträchtigen kann, das hatte bisher noch kein Gericht entschieden.
Nun tat es das LG Köln (Urt. v. 18.12.2012, Az. 33 O 803/11). Und es entschied: Wer sich den Lindt-Teddy in seinem güldenen Gewand so anschaut, der muss unwillkürlich sofort "Goldbär" denken, das umso mehr, als sein österlicher Verwandter aus dem (selben) Hause Lindt ja sogar offiziell den Namen "Goldhase" trägt. Wenn ich jedoch einen Schoko-Bären so anziehe, dass sofort jeder sagt: "Schau mal - ein Goldbär!", dann verletze ich die Wortmarke "Goldbär". Und deshalb untersagte das LG Köln dem Lindt-Teddy seine güldene Bekleidung. Runde eins ging damit glatt an den TitelWortmarkenverteidiger aus dem Hause Haribo.

Runde zwo ist angesagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vermutlich wird das OLG Köln zu einem Zeitpunkt entscheiden, in dem überall schon wieder der "Goldhase" auf seine Käufer wartet.

Quelle und weitere Infos: lto
(C) Foto: S. Hofschlaeger  / pixelio.de

Montag, 17. Dezember 2012

Kein Neubeginn der Verjährung trotz Abschlagszahlung?

Erstaunliche Entscheidung eines "Hamburger Gerichts".
Gerade verhandele ich mit der Versicherung meines Mandanten einen Regress. Sachverhalt: Der Mandant fuhr Auto - leider alkoholisert. Es kam zu einem Unfall mit einer Radfahrerin und zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung.
Die eigene Versicherung regressiert. Dagegen ist kaum etwas einzuwenden. Wir verhandeln nur noch über möglichst kleine Raten, in denen der Mandant die Versicherungsleistungen zurückzahlen muss. Die Versicherung ist mit kleinen Raten auch einverstanden, will aber ein notarielles Schuldanerkenntnis sehen oder einen Vollstreckungsbescheid erwirken, damit ihre Forderung nicht verjährt.
Mein Einwand, Die Verjährung beginne mit der ersten Rate ("Abschlagszahlung", § 212 I Nr. 1 BGB) und dann mit jeder weiteren ohnehin neu, weist der Versicherungs-Sachbearbeiter zurück: "Ein Hamburger Gericht" habe entschieden, dass auch bei Ratenzahlung des Versicherungsnehmers der Regressanspruch verjähren könne. Das Gericht, das Aktenzeichen und die Fundstelle wollte er mir - verständlicherweise - nicht nennen :-D

Frage: Kennt einer der Leser das Urteil? Es könnte für die Zukunft recht hilfreich sein..

Samstag, 15. Dezember 2012

ius-news - Nachrichten aus anderen Blogs


Ausgabe 50/12: Wieder mal die Kapriolen der Gerwerbeauskunft-Zentrale, weitere Honorartipps von Guru Lutje, die Zugriffszahlen auf dem Beck-Blog, ausnahmesweise befangene Richter und Schrittzähler für Arbeitslose - das waren unter anderm die Themen, die mich im Laufe der vergangenen Woche zum Anklicken bewegten:  
  • Der Anwalt und sein Honorar: "Wer seinen Mandantinnen und Mandanten transparent aufzeigen kann, wofür sie bezahlen und die eigene Leistung und das dazugehörige Honorar selbstbewusst vertreten kann, der hat meiner Erfahrung nach auch in der Regel keine Probleme mit zahlungsunwilligen Mandanten." Wieder eine dieser sehr richtigen Weisheiten vom Honorarpapst Nikolaus Lutje
  • Neues von der "Gewerbeauskunft-Zentrale": Der inzwischen bundesweits bekannte und berüchtigte Abkassierer macht inzwischen auch vor Schul-Fördervereinen nicht mehr Halt, berichtet der R24Blog und schildert zugleich, wie er die Forderung erfolgreich abgewehrt hat.
  • Prof. Thomas Hoeren ist sicher einer der prominentesten IT-Rechtler, den wir in Deutschland haben. Und er bloggt auf dem Beck-Blog. Und hat dort exorbitante Zugriffszahlen. Die bei genauerer Betrachtung nicht immer schlüssig zu erklären sind. Ermittelt de legibus.
  • Befangene Richter? Gibts praktisch nicht. Jedenfalls berichtet R24 Blog über einen Fall, in dem die Richterin die Verhandlung mit den Worten einleitete: “Wie schon meine Geschäftsstelle sagte, wer klagt denn solchen Schrott ein.” Und die war auch nicht befangen. 
  • Menschenversuche mit Langzeit-Arbeitslosen? Nicht ganz - aber wenn das JobCenter Brandenburg Personen, die seit längerer Zeit Hartz IV beziehen, zwangsweise mit Schrittzählern ausrüstet, um sie zu mehr Bewegung zu animieren, wie der Sozialrechtsexperte berichtet, dann ist das so weit ab nicht. 
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Freitag, 14. Dezember 2012

Private Telefonate von der Steuer absetzen?

Tatsächlich! Das geht - wenn auch nur unter bestimmten Umständen.In dem vom BFH zu entscheidenden Fall War ein Marinesoldat ins Ausland abkommandiert worden und hatte von dort aus mit seiner Partnerin Telefonate für mehrere hundert Euro geführt. Das Finanzamt wollte den Abzug nicht anerkennen, es handele sich um rein private Aufwendungen, die steuerlich nicht zur berücksichtigen seien. Der BFH hielt die Telefonkosten insoweit für berufsbedingt angefallen, als durch die Auslandsabordnung des Soldaten Telefon-Mehrkosten entstanden seien, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen. Das ist bereits dann der Fall, wenn der Auslandsaufenthalt länger als eine Woche dauert (Urt. v. 5.07.2012, Az. VI R 50/10).

Also: Die Frage ist, ob sich dieses Urteil nicht auch auf Inlands-Abwesenheiten von daheim anwenden lässt, wobei Voraussetzung sein dürfte, dass die Tätigkeit im Außendienst die Ausnahme ist, (da ja sonst die entstehenden Telefonkosten nicht über den normalen Lebensbedarf hinausgehen). Aber vermutlich dürften jetzt auf die Finanzämter jede Menge Telefonrechnungen zukommen... die in die steuerlichen Berechnungen mit einbezogen werden müssen.


Quelle: Legal-Online-Tribune

(C) Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

"Down-Syndrom"-Diagnose bei Embryos jetzt gefahrlos möglich - aber rechtswidrig?

Neueste Fortschritte in der Frühdiagnostik machen es jetzt möglich, mit Hilfe einer einfachen Blutuntersuchung während der Schwangerschaft beim Fötus Trisomie 21, also das "Down-Syndrom" zu diagnostizieren. Das geschieht mit Hilfe sogenannter Biomarker, berichtet die Zeitschrift "Psychologie Heute" in Ihrer Dezember-2012-Ausgabe.
Und hier scheiden sich wieder einmal die juristischen und die medizinischen Geister: Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe und der von ihm als juristischer Gutachter beauftragte Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz stufen den Test als illegal ein: Das Gendiagnostikgesetz sieht nämlich in § 15 GenDG vor, dass "eine genetische Untersuchung ... vorgeburtlich nur zu medizinischen Zwecken und nur vorgenommen werden (darf), soweit die Untersuchung auf bestimmte genetische Eigenschaften des Embryos oder Fötus abzielt, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik seine Gesundheit während der Schwangerschaft oder nach der Geburt beeinträchtigen..."
Zwar zielt die Untersuchung eindeutig auf bestimmte genetische Eigenschaften des Embryos ab, die das Kind nach der Geburt beeinträchtigen. Fraglich ist aber, ob die Untersuchung medizinischen Zwecken dient; genau das bezweifeln Hüppe und Gärditz: Nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft ist das Down-Syndrom nämlich unheilbar. Die Diagnose dieses Syndroms könne daher nach Meinung insbesondere von Gärditz nicht auf eine medizinische Behandlung abzielen, sondern diene lediglich "der Selektion", berichtet "Psychologie Heute". Der Test, der sich noch in der Versuchsphase  befindet, dürfe daher nicht auf den Markt kommen.
Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Ärztekammer ist da ganz anderer Ansicht. Habe sich die Gesellschaft einmal für die Pränataldiagnostik entschieden, könne sie das Rad nicht mehr zurückdrehen, so zitiert ihn die Zeitschrift. Schon früher habe pränatal die Möglichkeit bestanden, Trisomie 21 zu diagnostizieren, allerdings nicht durch einen risikolosen Bluttest sondern durch eine erheblich risikobelastete Fruchtwasseruntersuchung.
In der Tat dürfte es nicht angehen, einerseits eine (nicht auf eine medizinische Behandlung gerichtete) Diagnose zuzulassen, die für die Schwangere ein erhebliches Risiko birgt, während andererseits eine Diagnose nicht zugelassen wird, die auf exakt dasselbe abzielt und ohne erhebliches Risiko durchzuführen wäre, nur weil es sich um Gendiagnostik handelt. Wer das Leben von "Down"-Kindern schützen will (das im Einzelfall durchaus lebenswert sein kann), sollte sich dabei nicht auf die Tatsache stützen, dass die Schwangere wegen eines zu hohen Risikos für sich selbst von einer Klärung absieht und sich mangels Information für die Fortführung der Schwangerschaft entscheidet.
Entweder stellt man sich der Tatsache, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche auf Wunsch der Schwangeren auch und speziell bei einer Down-Diagnose möglich ist. Dann darf man der Schwangeren die zur Entscheidung notwendige Information auch nicht verweigern oder nur unter hohem Risiko zukommen lassen. Oder man entscheidet sich grundsätzlich gegen den Schwangerschaftsabbruch.  Und hier unsere Gesellschaft schon vor geraumer Zeit eine Werteentscheidung getroffen: Maßgeblich ist der Wille der Schwangeren.
Offenbar sind wir ein weiteres Mal am Rande einer Diskussion angekommen, die wir lange für beendet hielten.   

Quelle: Psychologie Heute, Heft 12/12, S. 33 f.

(C) Foto: Carsten Jünger / www.pixelio.de

Donnerstag, 13. Dezember 2012

VG Berlin: Ein Mann kann nicht "Frauenbeauftragte" werden

Das Land Berlin suchte eine "Frauenbeauftragte" gem. Landesgleichstellungsgesetz. In eben diesem Gesetz ist vorgesehen, dass für diesen Posten nur weibliche Personen in Frage kommen. Trotzdem bewarb sich ein Mann auf die Stelle, wurde abgewiesen und klagte dagegen: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das VG Berlin lehnte seinen Antrag im Eilverfahren mit Beschluss v. 07.12.2012, Az. VG 5 L 419.12 ab.
Die Beschränkung der ausgeschriebenen Stelle auf weibliche Beschäftigte verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Denn, so Legal Online Tribune zum Urteil: "... nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen. Eine solche ausgleichende Regelung habe der Berliner Gesetzgeber mit dem Landesgleichstellungsgesetz geschaffen."

Quelle: Legal Online Tribune

(C) Foto: Wilhelmine-Wulff All-Silhouettes / pixelio.de