Mittwoch, 5. Juni 2013

Eigener Straftatbestand für Genital-Verstümmelung

Der Organisation „Terre des Femmes“ sieht in Deutschland etwa 6000 Mädchen und junge Frauen von Genital-Verstümmelung bedroht. Selbst die bisherige Strafdrohung für schwere Körperverletzung (maximal zehn Jahre Freiheit Strafe) scheint einschlägige Kreise von solchen Grausamkeiten nicht abhalten zu können.
Dem will die Bundesregierung jetzt einem noch stärkeren Riegel vorschieben. Sie plant einen eigenen Straftatbestand für die Genital-Verstümmelung, der ein maximales Strafmaß von 15 Jahren Freiheit Strafe vorsieht. Die Kabinettsvorlage des Bundesjustizministeriums soll, wenn es nach der Bundesregierung geht, noch vor der Bundestagswahl Gesetz werden.
Überfällig ist eine Reaktion auf die traditionellen oder rituellen Beschneidungen schon lange. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass Täter sich allein durch höhere Strafen kaum von einer Straftat abschrecken lassen. Die jetzt kommende neue Vorschrift kann daher nur ein Schritt in die richtige Richtung sein. Aufklärung und Prävention sind sicher die wichtigeren Komponenten zur Bekämpfung dieser flagranten Frauenrechtsverletzung.

© Foto: Rike  / pixelio.de

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