Donnerstag, 6. Juni 2013

BVerfG: Ehegattensplitting auch für "Homo-Ehen"

Im Prinzip war es ein Urteil mit Ansage: Das Verfassungsgericht hatte schon mehrfach angedeutet, gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften den heterosexuellen Ehen vollständig gleichzustellen. Nun hat das Gericht in steuerlicher Hinsicht einen weiteren Schritt getan. Nach einer heute ergangenen Entscheidung des BverfG müssen auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartner sei verfassungswidrig, so das Gericht (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.). Und der eigentliche Knüller: Das Gericht verlangt, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Mit anderen Worten: Steuerliche Nachveranlagung für gleichgeschlechtliche Paare rückwirkend für die letzten 12 Jahre! Es wird nicht der fiskalische GAU sein, aber es wird was kosten...

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

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