Die Eltern waren streng religiös und schickten ihre 4 Kinder im Alter von 8-15 Jahren deshalb nicht in eine Regelschule. Sie unterrichteten sie selbst zuhause. Dieses Verhalten verstößt natürlich gegen die in Deutschland obligatorische Schulpflicht. Das Amtsgericht Darmstadt entzog den Eltern deshalb das Sorgerecht für die Kinder.
Das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 6 UF 30/14 vom 28. 8. 2014) hob die Entscheidung jedoch wieder auf. Es billigte das Verhalten der Eltern zwar nicht, überzeugte sich jedoch durch eine "Lernstandserhebung" davon, dass die Kinder keinen Besorgnis erregenden Bildungsrückstand hätten. Ihre Sozialkompetenz sei ebenfalls nicht eingeschränkt. Die Eltern kümmert sich sonst sehr um ihre Kinder. Die Kinder wiederum hingen auch sehr an ihren Eltern.
Hiersah das OLG keinen Grund für einen Sorgerechtsentzug: Zwar verstoßen di Elterngegen geltendes Recht; der Verstoß hat aber unmittelbar keine sochen Nachteile für die Kinder zur Folge, dass man bei einer Rechtsgüter-Abwägung zu einem Entzug der Sorge kommen müsse.
Unabhängig davon machen sich die Eltern natürlich strafbar. Die einschlägigen Schulgesetze der Länder sehen für Eltern, die sich weigern, ihre Kinder zur Schule zu schicken, Geldstrafe und Freiheitsstrafen vor, im vorliegenden Falle das hessische Schulgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten. Ein Strafverfahren wird auf die Eltern also zukommen.
Quelle: Beck-Aktuell
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