1. Innerhalb der EU gilt für jeden Todesfall ab dem 17.08.2015 das Kollisionsrecht der EUErbVO.
2. Für den Erbfall gilt damit das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Das heißt: Wer seinen Lebensabend in Frankreich verbringt und dort stirbt, dessen gesamten Nachlass regelt sich - anders als bisher - nach französischem Recht. Während bisher der in Frankreich verstorbene Deutsche seinen Nachlass - zumindest den beweglichen - nach deutschem Recht vererbte, (während in Frankreich Immobilienbesitz schon immer nach französischem Recht überging), der unterliegt nun, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hatte, komplett dem französischen Erbrecht.
3. Durch Testament kann diese Regelung abbedungen werden. Man hat die Möglichkeit, statt dem Recht des Aufenthaltsort auch das Heimatrecht zu wählen, Art 22 EUErbVO. Das kann dramtische Auswirkungen auf die Gestaltung im Bereich des Pflichtteilsrechts haben.
Denn während z.B. in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Polen der Pflichtteil als schuldrechtlicher Anspruch gegen den Nachlass ausgestaltet ist, haben z.B. in Italien, Frankreich, Griechenland Belgien, Portugal Spanien (str.) oder der Türkei auch durch letztwillige Verfügung ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte hinsichtlich Ihres Pflichtteils eine echte Miterbenstellung (sog. Noterbenrecht).
In Großbritannien und außerhalb der EU z.B. in Australien oder Florida bekommen durch Verfügungen von Todes wegen von der Erbfolge Ausgeschlossene gar nichts.
Ein gutes Jahr Zeit haben wir noch, uns auf die Revolution im Erbrecht vorzubereiten. Hier einige Links zu brauchbaren ersten Informationen:
Text der EUErbVO
Übersichtlicher Text der EUErbVO bei Beck-Online (propretär)
Der Inhalt der EU-Erbrechtsverordnung im Überblick - bei IWW
Merkblatt der deutschen Vertretungen in Spanien zum neuen Recht
(mit identischem Wortlaut auch von deutschen Vertretungen in anderen EU-Ländern veröffentlicht)Überblick über die EUErbVO beim DNotI mit ersten Überlegungen zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
Die Europäische Erbrechts-VO in der Gestaltungspraxis - sehr schöner Artikel von Odersky in Notar 1 - 2013, S. 3 - mit Formulierungsvorschlägen für die Rechtswahl in Testament und Erbvertrag.
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