Donnerstag, 25. Juli 2013

Scheidung auf fränkisch? - Mit der Schrotflinte!

Einen besonders delikaten Fall hat seit heute das Landgericht Coburg zu verhandeln. Der Angeklagte, ein Gastwirt räumt ein, seine Ehefrau mit der Schrotflinte erschossen zu haben. Das sei allerdings nicht vorsätzlich geschehen. Vielmehr sei er mit seinem Gewehr auf der Jagd nach Ratten gewesen. Dabei sei er über seinen Hund gefallen, wodurch sich leider der Schuss gelöst und seine Frau tödlich getroffen habe.

Der Staatsanwaltschaft war dieser Sachvortrag nicht geheuer, weshalb sie Anklage wegen Totschlags erhob. Und sie hatte eine Menge Fragen an den Angeklagten:
Wieso er denn die Waffe überhaupt habe? Antwort: Mein Hobby ist das Tontaubenschießen; dafür habe ich die Schrotflinte angeschafft.
Aber sie mussten noch ihre Waffenbesitzkarte wieder abgeben? Antwort: Deshalb habe ich die Waffe dann auch meinem Patenkind geschenkt. Für die Rattenjagd habe ich sie mir nur wieder ausgeliehen.

Ferner räumte der Gastwirt und gelernte Kfz - Mechaniker ein, dass seine Frau sich von ihm bereits getrennt habe; Sie habe ferner angekündigt, nach München umzuziehen. Trotzdem hätten er und seine Frau ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander gehabt; von Eifersucht könne nicht die Rede sein.

Die Zweifel der Staatsanwaltschaft sind nicht ausgeräumt. Nun ist das Gericht an der Reihe: Das Urteil wird für den 5. August 2013 erwartet.

Quelle: lto.de

(C) Foto: Tobias Bräuning  / pixelio.de

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