Nachdem das OLG Düsseldorf bei den letzten Ausgaben der Düsseldorfer Tabelle nur die 'Freibeträge für die Unterhaltspflichtigen angehoben hatte, sind nun mal wieder die Unterhaltsberechtigten dran.
Mit der ab 1.8.2015 geltenden neuen Düsseldorfer Tabelle werden die Unterhaltssätze für Kinder um durchschnittlich 3 Prozent angehoben.
Hier gibts die Infos:
Düsseldorfer Tabelle ab 1.8.2015
Leitlinien zur Tabelle ab 1.8.2015