Freitag, 26. April 2013

Geschlechter-Diskriminierung: Gleichstellungsbeauftragte müssen in Zukunft auch Männer einladen.

Eine an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags gerichtete Beschwerde hat die Diskriminierung der Männer zum Gegenstand. Der Petent fordert, 
"das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG) zu ändern, damit bei der von der Gleichstellungsbeauftragten jährlich einzuberufenden Versammlung künftig auch männliche Beschäftigte teilnehmen können. Der Petent verweist darauf, dass sich das Gesetz an Frauen und Männer richte, gleichwohl aber durch die Einberufung einer Versammlung lediglich für weibliche Beschäftigte deren männliche Kollegen benachteiligt würden."
Dem ist der Petitionsausschus tatsächlich nähergetreten und hat die Petition zur weiteren Sachbehandlung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weitergeleitet.(vgl. "Heute im Bundestag" v. 24.4.2013). Zur Begründung führt er im wesentlichen an: Die gesellschaftliche Realität sei so, dass nach wie vor vorwiegend Frauen in ihrer beruflichen Position benachteiligt würden. Deswegen sei es grundsätzlich in Ordnung, wenn es gesetzliche Regelungen gibt, die durch Einräumung besonderer Vorteile für Frauen diese Nachteile wettmachen. So habe es das Gleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2001 gehandhabt. Wegen der sich ändernden gesellschaftlichen Verhältnisse müsse aber nun geprüft werden, ob die Bevorteilung der Frauen nicht nur deren strukturelle Nachteile egalisiere, sondern inzwischen eine Benachteiligung der Männer schaffe.

Vielleicht können nun Männer auch bald "Frauenbeauftragte" werden. Das wollte das Land Berlin noch 2012 nicht zulassen und hatte die Entsprechendestelle nur für Frauen ausgeschrieben, und das VG Berlin schloss sich dieser Ansicht noch im Dezember 2012 mit der Begründung an."... nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen".

(C) Foto: Wilhelmine Wulff auf www.pixelio.de

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