Montag, 8. April 2013

Ab 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Wie das Bundesjustizministerium heute mitteilt, erhöhen sich ab dem 1. Juli 2013 die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Ab dem 1. Juli 2013 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 EUR (bisher: 1.028,89 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 EUR (bisher: 387,22 EUR) für die erste und um jeweils weitere 219,12 EUR (bisher 215,73 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

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