Donnerstag, 25. April 2013

SPD und Grüne machen sich für die gleichgeschlechtliche Ehe stark: Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht:

Das jedenfalls berichtet "Heute im Bundestag" in seiner Ausgabe Nr. 226:
"Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts (17/12677) in den Bundestag eingebracht. Gleichgeschlechtlichen Paaren sei bis heute die Ehe verwehrt, „was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“ darstelle, argumentieren sie in der Vorlage. Deshalb müsse in einer Ergänzung von Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klargestellt werden, „dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können“. Die Rechte von Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von dieser gesetzlichen Neuregelung aber unberührt bleiben."
Klar - Wahlkampf! Aber das Timing könnte interessant werden. Wenn nämlich das BVerfG noch vor der Wahl seine angekündigte Entscheidung fällt, mit der die Gleichberechtigung für Homosexuelle auch in Ehefragen angemahnt werden wird, dann stünde eine schwarz-gelbe Regierung im Wahlkampf ziemlich schlecht da, wenn sie kurz zuvor einen entsprechenden Gesetzesentwurd im Bundestag hätte durchfallen lassen...

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

Mittwoch, 24. April 2013

FDP-Rösler: Uli Hoeneß eignet sich nicht mehr als Vorbild! Und wie war das mit Lambsdorff?

"Wer Steuern hinterzieht, kann kein Vorbild sein", so hat sich heute unser Vizekanzler, Wirtschaftsminister und FDP-Vorsitzender Philipp Rösler geäußert - und dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden. Allerdings war diese Bemerkung nicht von tiefer moralischer Inbrunst getragen. Vielmehr wurde sie als Wahlkampf-Waffe gegen die SPD verwendet. Als nämlich SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück noch Finanzminister war, soll er sich angeblich gelegentlich auch Rat bei Uli Hoeneß gesucht haben - so jedenfalls berichtet aktuell Spiegel-Online. Rösler konstruiert damit also Steinbrücks Nähe zu einem Steuerhinterzieher - und damit sollte er als FDP-Vorsitzender doch ein wenig vorsichtig sein. Erinnern wir uns an die Fakten im Falle Lambsdorff:

  • 01.10.1977: Otto Graf Lambsdorff wird von Helmut Schmidt zum Bundeswirtschaftsminister berufen.
  • Nach der Bundestagswahl 1980 betreibt er maßgeblich den Bruch der sozial-liberalen Koalition mit. Der Bruch gelingt 1982.
  • Die FDP wechselt den Koalitionspartner. Am 4. Oktober 1982 wird Lambsdorff erneut Wirtschaftsminister.
  • Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn bereits fleißig in einem Strafverfahren, das später als "Flick-Affäre"in die Geschichte der BRD eingehen sollte.
  • Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hebt der Bundestag am 2. Dezember 1983 die Immunität des amtierenden Wirtschaftsministers auf. Lambsdorff bleibt im Amt. Gegen ihn wird Anklage erhoben.
  • Erst als die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, tritt er am 27. Juni 1984 zurück.
  • Am 16. Februar 1987 wird Lambsdorff zusammen mit dem Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch und den ebenfalls ehemaligen FDP-Wirtschaftsminister Friderichs vom Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von DM 180.000,00 verurteilt. Im Rahmen dieses Verfahrens gerät erstmals der Begriff "Pflege der politischen Landschaft"als Synonym für Bestechung und Vorteilsannahme in den allgemeinen Sprachgebrauch.
  • 1988, also nur ein Jahr nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wählt die FDP Lambsdorff zu ihrem Vorsitzenden. Dieses Amt hat er bis 1990 inne.
  • Noch bis 1999 ist Lambsdorff FDP-Bundestagsabgeordneter.
  • Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag beruft ihn der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder als Beauftragter der Regierung, um Verhandlungen über Art und Höhe der Entschädigung für ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu führen. Unter seiner Verhandlungsführung wird 2001 mit der Wiedergutmachung begonnen. Dafür erhält Lambsdorff den "Toleranzpreis des jüdischen Museums Berlin".
  • 1995 wird er Mitbegründer und bis 2003 Kurator und Vorsitzender des Fördervereins "Dom zu Brandenburg"und Mitglied des Domkapitels.
  • Von 1992-2001 ist er European Chairman der Trilateralen Kommission und ab 2001 dort Honorary Chairman.
  • Schließlich ist er auch Mitglied der Jury des Franz-Werfel-Menschenrechtspreises sowie Mitglied des protestantischen Johanniter-Ordens.
  • 1993 erhält er den "Orden des Heiligen Schatzes" mirt Schulterband.
  • Ferner erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
  • Weitere Auszeichnungen: Offizierskreuz der französischen Ehrenlegion, Ludwig-Erhard-Medaille (1999), Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2000), Aufnahme in die Hall of Fame der deutschen Wirtschaft (2001), Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (2006) und etliche weitere.

Lieber Philipp Rösler,
Du wirfst Steinbrück unbotmäßige Nähe zu einem Steuerhinterzieher vor. Deine eigene Partei und der ganze politische Betrieb hat damit wesentlich weniger Probleme, wie die Vergangenheit zeigt.

Lieber Uli Hoeneß,
mach dir um deine Zukunft keine Sorgen. Wie Du am Falle Lambsdorff siehst: Steuerhinterziehung schadet dem Ruf auf Dauer nicht. Sieh dir lieber alte Interviews mit Otto Graf Lambsdorff an. So frech, wie die er damals über alles hinweg gegangen ist, so kannst du das auch.

(C) Foto tokamuwi auf www.pixelio.de

Freikirchliche Christen prügeln ihre Kinder öfter

§ 1631 II BGB sieht zwar für Deutschland ein Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung vor. Das hindert aber streng religiöse Christen, insbesondere Mitglieder evangelischer Freikirchen (die wohlgemerkt mit der EKD, der evangelischen Kirche Deutschland nichts, aber auch gar nichts zu tun haben!) nicht daran, des öfteren zur Zuchtrute zu greifen und physische Gewalt gegen Kinder auszuüben.
Kein Wunder: Enthält doch das alte Testament vielfältige Anregungen, in dieser Form aktiv zu werden: "Wer seine Rute schont, der haßt seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn bald." (Sprüche 13:24). Und nachdem es die Bibel ja schon erheblich länger gibt als das Grundgesetz und das BGB, dürfte für jeden strenggläubigen Freichristen klar sein, welchen Weisungen er zu folgen hat. Und so geschieht es denn auch:
"In sehr religiösen evangelisch-freikirchlichen Familien werden Kinder demnach besonders häufig Opfer von Gewalt. Mehr als jeder sechste freikirchliche Schüler hat in der Kindheit schwere elterliche Gewalt erlebt. Und: Je religiöser die Eltern sind, desto häufiger und massiver schlagen sie ihre Kinder. Bei den katholischen und evangelischen Schülern liegt die Quote deutlich tiefer."
Berichtet das NDR-Fernsehen am 23.4.2013. Angeblich werden die Gemeindemitglieder regelrecht dazu angehalten, körperliche Gewalt gegen ihre Kinder auszuüben.

Nützliche Hinweise darüber, wie man seine Kinder am besten züchtigt und dies vor sich selbst unter Zuhilfenahme alttestamentarischen Gedankenguts rechtfertigt, finden sich bei gotquestions.org einer - vorsichtig ausgedrückt - streng religiösen Seite. Eine Kostprobe: "Angemessene und maßvolle physische Züchtigung ist der Bibel nach aber eine gute Sache. Sie trägt zum Wohlergehen des Kindes bei und ist Teil einer guten Kinderziehung."

Ein Impressum sucht man auf diesen Seiten vergebens...

(C) Foto: Joschka Knoblauch auf www.pixelio.de

Dienstag, 23. April 2013

OLG Köln: Kindeswohl spricht dafür, dass auch konfessionslose Kinder am Religionsunterricht teilehmen.

Die getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten Eltern streiten darum, ob ihre konfessionslosen Kinder am Religionsunterricht teilnehmen sollten oder nicht. Die Mutter war strikt dagegen: Man habe die Kinder im Vorschulalter konsequent konfessionslos erzogen, da man religiöse Vorstellungen ablehne. Folge man in dieser Erziehungsrichtung konsequent weiter, dürfe eine Teilnahme am Religionsunterricht nicht erfolgen.
Der Vater war der Ansicht, die Teilnahme am Religionsunterricht diene dem Kindeswohl durch bessere Einordnung in die Klassen-Gemeinschaft. Ferner nütze auch das im Religionsunterricht erworbene Wissen um die hiesigeKulturgeschichte. Nachdem sich die Eltern nicht einigen konnten, beantragte der Vater die alleinige elterliche Sorge, und das Amtsgericht Monschau sprach sie zu. Die Beschwerde der Mutter beim OLG Köln blieb erfolglos.
Das OLG (Beschluss vom 18. April 2013,12 UF 108/12) entschied: Das Amtsgericht habe die einzelnen Aspekte der Entscheidung richtig abgewogen: Es spreche mehr dafür, dass die Teilnahme am Religionsunterricht der Bildung der Kinder förderlich sei. Der Religionsunterricht vermittle fundierte Kenntnisse über die Grundlagen der ich hier gelebten Kultur. Wissen über Herkunft und Bedeutung religiöser Feste diene der allgemeinen Bildung der Kinder; damit sei noch kein Zwang verbunden, selbst an Gott zu glauben oder überhaupt einer Religionsgemeinschaft anzugehören. Überdies hätten die Kinder dann eine bessere Grundlage für eine spätere eigene Entscheidung für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Die Beweisaufnahme (durch Vernehmung der Religionslehrerin) habe überdies ergeben, dass den Kindern der christliche Glaube nicht aufgezwungen werden. Zwar lehnten die Kinder im Moment zwar selbst die Teilnahme am Religionsunterricht ab. Offensichtlich sei ihnen aber die Tragweite dieser Entscheidung wegen ihres kindlichen Alters von sechs Jahren noch nicht bewusst. Ebenso offensichtlich seien sie auch durch ihre Mutter beeinflusst.

(C) Fotos: Kruzifix: Gerd Altmann; Hagia Sophia: H-J. Sprengemann, beide www.pixelio.de

Montag, 22. April 2013

Vaterschaftsklage: Udo Jürgens war's doch nicht!

Merci - für die Stunden, Cherie... und Gott sei Dank blieben sie folgenlos.
Eine inzwischen 42-jährige Frau hatte behauptet, die nichteheliche Tochter des Schlagersängers und Komponisten Udo Jürgens zu sein und Vaterschaftsklage erhoben. Das Amtsgericht erholte ein medizinisches Gutachten, mit dem jedoch die Vaterschaft nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Die Antragstellerin bestritt, dass das untersuchte Genmaterial überhaupt von Udo Jürgens stammte und bemängelte ferner, das Gutachten sei nicht ordnungsgemäß erstellt worden. Dem folgte das Amtsgericht nicht und wies die Vaterschaftsklage ab.
Auch die Beschwerde der Antragstellerin beim OLG Frankfurt half nicht weiter: Das OLG bestätigte mit Beschluss vom 18.4.2013, Az. 6 UF 128/12 das erstinstanzliche Urteil: Durchgreifende Mängel seien weder in Bezug auf die Entnahme von Genmaterial beim Antragsgegner noch bei der Auswertung des Materials feststellbar. Zwar hatte die Antragstellerin ein privates Gegengutachten erholt, das das OLG jedoch nicht berücksichtigte: Die Herkunft des in diesem Gutachten geprüften Genmaterials sei völlig unklar. Der Beschluss erging im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung.

(C) Foto: Harry Hautmn auf www.pixelio.de

Freitag, 19. April 2013

Kampf der Sollbruchstelle: "Dieser Fernseher ist mindestens haltbar bis..."

Allenthalben schallt es aus dem Internt: Die Hersteller sind so hinterfotzig, dass sie durch empfindliche Bauteile dafür sorgen, dass ein Gerät nach einer gewissen Zeit von selbst kaputt geht. Der Billig-Kondensator im Fernseher - nach drei Jahren geht die Kiste pünktlich über den Jordan. Der Kopienzähler im Tintenstrahldrucker - nach 10.000 Ausdrucken stellt das Gerät prompt seinen Dienst ein.

Dem wollen die Linken im Bundestag ein Ende setzen. Unter der laufenden Nummer 17/13096 haben Sie einen Gesetzesentwurf eingebracht, der...
"...1. den Herstellern von in der Bundesrepublik Deutschland auf den Markt gebrachten Gebrauchsgütern gesetzliche Vorgaben über die Feststellung und Ausweisung einer Mindestnutzungsdauer ihrer Produkte auferlegt;
2. die Beweislast für ein Ereignis, das die Mindestnutzungsdauer eines Produktes nicht  erreichen lässt, dem Hersteller auferlegt;
3. eine umfängliche Liste von Gebrauchsgütern mit zugewiesener Mindestnutzungsdauer  enthält. Beispielsweise sind die Mindestnutzungszeiten für die folgenden technischen Gebrauchsgüter nicht zu unterschreiten:
a.) 5 Jahre oder 100.000 km für Personenkraftwagen, mit Ausnahme von Verschleißteilen
b.) 5 Jahre für Kühlgeräte, Waschmaschinen und Wohnmöbel
c.) 3 Jahre für sonstige Küchenmaschinen
d.) 3 Jahre für Telekommunikations- und Unterhaltungselektronikgeräte
4. technisch nicht begründbare Sollbruchstellen und künstlich hervorgerufene – geplante – Funktionseinbußen, wie beispielsweise Blattzähler zur Funktionseinstellung bei Druckern, verbietet;
5. den leichten Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen sowie die leichte  Reparatur und Wartung möglichst durch die Nutzerin bzw. den Nutzer sicherstellt;
6. sicherstellt, dass in jedem Fall die jetzige Gewährleistungsfrist von 2 Jahren erhalten  bleibt;
7. die Dokumentation der Lebensdauer von Gebrauchsgütern regelt. "

Die Idee ist gut. Für eine Mehrheit sehe ich angesichts der gegebenen Verhältnisse im Moment eher schlechte Chancen. Aber immerhin: wenigstens hat es einer mal angestoßen.
(C) Foto: Maret Hosemann / www.pixelio.de

Donnerstag, 18. April 2013

Wichtiger Schutz vor Zwangsvollstreckung - Das P-Konto

Seit dem 1.7.2010 gibt es das P - Konto, das Konto, das in Höhe des pfändungsfreien Einkommensbetrag Schutz vor der Zwangsvollstreckung bietet. Die rechtlichen Details sind in § 850 k ZPO geregelt.
Und seit dem 1.1.2012 existiert dieser Schutz nur noch auf dem P-Konto. Auf anderen Konten kann er nicht mehr eingeräumt werden.

Um das P-Konto gibt es zahlreiche Fragen:
  • Wer kann es beantragen?
  • Muss die Bank es einrichten?
  • Was darf es kosten?
  • Was muss ich tun, um es zu bekommen?
All diese Frage bekommen Sie auf P-Konto Info beantwortet. Wer also so ein Konto benötigt bzw. Beratung über die Einrichtung eines solchen Kontos erteilen muss, kann sich dort bestens informieren.

(C) Foto: Thorben Wengert / www.pixelio.de