Samstag, 1. Dezember 2012

Gesetzesänderung bei der Verbraucherinsolvenz: Restschuldbefreiung nach nur 3 Jahren.

Die Wohlverhaltensdauer soll in Einzelfällen auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden.

Der Bundestag hat sich am Freitag in erster Lesung mit einem Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens befasst. Während bei einer Verbraucherinsolvenz sich bislang der Weg zur Restschuldbefreiung auf einen Zeitraum von 6 Jahren erstreckt, soll diese Frist nun für Schuldner, die es schaffen, 25 % ihrer Verbindlichkeiten zu begleichen, auf 3 Jahre verkürzt werden. Gelingt es dem Schuldner, wenigstens die Verfahrenskosten zu zahlen, kann er nach 5 Jahren Restschuldbefreiung beantragen.
Der vorgerichtliche Einigungsversuch soll bei Aussichtslosigkeit entfallen.

Durch den für den Schuldner geschaffenen Anreiz zur Teilzahlung sollen die Gläubiger schneller wenigstens an einen Teil ihres Geldes kommen. Ferner sieht der Gesetzesentwurf für sie ein erleichtertes Verfahren für den Versagungsantrag vor, wenn Versagungsgründe bestehen.

Ein zweischneidiges Schwert, wie ich meine. In außergerichtlichen Moratorien wird man die Gläubiger mit Sicherheit umgehend mit dem Argument konfrontieren, dass es als Quote höchstens 25 % gibt, denn mehr ist ja in der Restschuldbefreiung auch nicht zu holen. Nicht gerade ein Anreiz, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Quelle: BMJ

(C) Ftot: Benjamin Thorn auf www.pixelio.de

4 Kommentare:

  1. Der Anreiz dürfte immernoch darin zu sehen sein, dass man im Fall einer Einigung eben nicht 3 Jahre lang warten muss, bis man schuldenfrei ist.

    Daher kann man eher von einer Quote von >30% ausgehen, was m.M.n. gerade in Insolvenzsachen eine durchaus ordentliche Quote darstellt.

    Die 3 Jahre als "Abschaum der Gesellschaft" zu verbringen (nichts anderes denken viele darüber) ist kein Pappenstiel und wird von vielen immernoch als extreme Belastung angesehen.

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    Ich würde sagen, dass es ein Fortschritt ist. Denn es sollte allgemein bekannt sein, dass i.d.R. bei einer InsO wenig bis gar nix bei rumkommt.

    Das die Schuldner hier dadurch "belohnt" werden, dass die Restschuldbefreiung verringet wird, dürfte dafür sorgen, dass der Schuldner alles in Bewegung setzt um die 25% irgendwie aufzutreiben.

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    1. die 25prozentquote kann man durchaus aufbringen z.B. als gescheiterter Selbständiger, der nach Geschäftsaufgabe eine Anstellung als Gutverdiener hat und mit hohem Steuerfreibetrag durch Verlustvortrag noch einige JAHRE ein erhöhtes Nettogehalt erhält. Ich z. B. könnte mir vom Verlobten einiges Leihen und in 3 Jahren locker 25 prozent aus meinem GEhalt zahlen. Das Warten auf die Reform ist zermürbend. Ich hoffe sie kommt bald. Ich nehme auch noch 400 Euro-Job an, um auf die 25 prozent zu kommen und verzichte auf urlaub und auto.

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    2. Ich meine mit meiner Kritik auch nicht diejenigen, die sich redlich bemühen, sondern die, die planvoll Verbindlichkeiten auflaufen lassen und dann durch Drohung mit der Insolvenz einfach abschütteln wollen. Denen wird das Leben nicht unerheblich leichter gemacht. Die von Ihnen aufgezählten Vorteile sehe ich auch - ich sehe nur noch nicht, dass sie die Nachteile wirklich überwiegen würden.

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  2. Wow! Da sind Sie eine der rühmlichen Ausnahmen. Ich meinte mir meiner Kritik am Gesetz auch nicht Schuldner wie Sie, die praktisch unverschuldet in die missliche Lage gekommen sind und sich jetzt nach Kräften bemühen. Meine Kritik bezog sich auf die, die durch die Restschuldbefreiung einfach planvoll Verbindlichkeiten abschütteln, die sie mehr oder weniger bewußt haben auflaufen lassen.
    Meine Frau hat übrigens meinen Blog-Beitrag auch gelesen und ist anderer Meinung als ich - Ihrer Meinung ;-). Aber Blogs sind schließlich da zum Diskutieren.
    Ihnen persönlich wünsche ich die schnelle Realisation des Gesetzes und einen raschen Gang zurück ins "normale" Leben.

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