Montag, 3. Dezember 2012

Steuern zahlen für Sex, Reiten und Schlangestehen?

Findige Stadtväter auf der Suche nach Möglichkeiten, die Schwindsucht im Stadtsäckel zu beheben.

In allen öffentlichen Kassen herrscht Ebbe, und die Ideen der Kommunen, irgendwie zu Geld zu kommen, werden immer ausgefallener. In Hessen plant die erste Gemeinde, eine Steuer bei Pferdehaltern zu erheben (die deswegen sämtlich erwägen, ihre Pferde in der Nachbargemeinde unterzustellen). In Köln stand letzten Sommer in Rede, Warteschlangen vor Diskotheken als Sondernutzung des Gehsteigs zu besteuern. Auf EG-Ebene wurde bereits geprüft, ob eine Besteuerung von Handy-Sendemasten möglich ist, weil diese die Umgebung verschandeln. Und nun kam die Stadtverwaltung in Soltau auf eine weitere pfiffige Besteuerungs-Idee:

In Soltau war ein Vermieter von Wohnmobilen auf die findige Idee gekommen, seinen Fuhrpark mit ein paar Herzchen zu bekleben, ein wenig plüschiger auszustatten und die Fahrzeuge dann an Prostituierte zwecks mobiler Ausübung Ihres Berufs auszuleihen. Daran nahm die Gemeinde sittlichen Anstoß, fand aber keine Möglichkeit, dieses Treiben juristisch zu unterbinden, weshalb sie pro Tag und Wohnmobil einfach eine Vergnügungssteuer von 5 Euro beim WoMo-Verleiher erhob. Dieser erhob Einspruch und klagte.

Das, was hier geschehe, sei tatsächlich die Ausübung von Prostitution, meinte das OVG Lüneburg. Allerdings sei insoweit nicht der Vermieter zuständig für eventuelle Abgaben, sondern die Damen vor Ort, stellte das OVG mit Urteil vom 26.11.2012, Az. 9 LB 51/12 fest und gab der Klage statt. Allerdings war es für das Gericht durchaus vorstellbar, dass die Steuer bei den Damen direkt erhoben werden könne. Dann allerdings sei sie als Betriebsausgabe von anderen Steuern wie Einkommens- oder Gewerbesteuer absetzbar :-)

Quelle: Legal Online Tribune 

(C) Foto: Thorben Wengert auf www.pixelio.de

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