Sonntag, 14. August 2011

Im Fernsehquiz gewonnen - Geld gleich wieder weg.

Sie war auf Hartz IV. Und sie bewarb sich "nur mal so" für eine Rateshow im Fernsehen... und wurde tatsächlich genommen! Und räumte 20.000 Euro ab: Wahnsinn!! Was für eine Freude. Und dann haute sie das Geld nicht etwa auf den Kopf, sondern zahlte Schulden damit und schaffte notwendige Sachen an.
Aaaaber - dann kam das dicke Ende nach: Die Behörde strich ihr die Unterstützung - und bekam vor Gericht Recht damit.

Es sei zwar ok, so das Sozialgericht Frankfurt, dass die Frau das Geld in Schuldenlöcher und Anschaffungen gesteckt habe. Trotzdem sei der Gewinn "Einkommen" und damit vorrangig zur Deckung des Lebensbedarfs zu verwenden. Mit den 20.000,00 € aus der Fernsehshow sei sie nicht mehr hilfsbedürftig gewesen, und deshalb habe ihr die Behörde zurecht die Hartz IV-Unterstützung gestrichen. Der Gewinn sei außerdem nicht nur im Monat des Erhalts zu berücksichtigen, sondern auf einen längeren Zeitraum verteilt anzurechnen. Mit anderen Worten: Es gibt über einen längeren Zeitraum keine Unterstützung mehr, und zwar so lange nicht, wie die 20.000,00 gereicht hätten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, die Frau hat Berufung eingelegt. (SG Frankfurt, AZ: S 32 AS 788/11 ER).

(C) Foto Torben Wengert auf www.pixelio.de 

1 Kommentar:

  1. oh wow!
    D.h. die Frau hat das Geld ausgegeben und bekommt nun keine weitere Unterstützung mehr? Und alles "rechtstaatlich" gedeckt?
    Wie werden die kommenden Schlagzeilen lauten? "Fernsehshow-Gewinnerin verhungert!"?

    #k.

    AntwortenLöschen