Dienstag, 16. August 2011

Congstar-"Andy" darf weiter aussehen wie Germanys-Next-Topmodel-Juror Boris Entrup

Boris Entrup war die Rettung für jede rundgemachte Kandidatin: Wenn Heidi mal wieder zickte, Peyman seinen Sarkasmus abliess und Bruce über mangelnde High-Heel-Balance räsonnierte, war Boris der, der die Tränen trocknete und die Tränenspuren unverzüglich mit Maybelline Jade wieder kaschierte. Boris war der Traum einer sanft-starken Schulter für alle schwachen Mädels und dabei schmusig-fluffig-nett, kurz: der Prototyp des idealen Schwiegersohns. Kein Wunder, dass man mit ihm Werbung machen will. Und manche machen das, ohne ihn dafür zu bezahlen. Und gegen die konnte er sich bislang trotz Einschaltung der Gerichte nicht wirklich wehren.
Das Landgericht Hamburg wies mit Urteil vom 11.08.2011 Entrups Klage ab, mit der er dem Mobilfunkunternehmen Congstar gerichtlich verbieten lassen wollte, seine Person für Werbezwecke zu vereinnahmen (Az.: 324 O 134/11, hier die Pressemeldung).

Worum ging's?

Das ist Boris Entrup, das Original:

 


Und das ist Congstars "Andy":


Entrup empfand "Andy" als Blaupause seiner Persönlichkeit, klagte auf Unterlassung, hilfsweise Lizenzgebühren und trug vor, die Kunstfigur «Andy» sehe ihm zum Verwechseln ähnlich.  Nicht nur seine äußeren Merkmale, sondern auch Stimme, Artikulation, Gestik und Körperbewegung würden durch «Andy» kopiert. Selbst seine Eltern hätten «Andy» nicht von ihrem Sohn unterscheiden können.
Das LG wies die Klage mit der Begründung ab, Congstar habe nicht den Eindruck erweckt, bei dem Darsteller in der Werbung handele es sich um Entrup persönlich. Congstar habe sich lediglich eines «Typus», nämlich desjenigen eines gutaussehenden jungen Mannes mit dunklen Locken und «Dreitagebart» bedient, der aber "nicht allein vom Kläger verkörpert" werde und an dem dieser keine Rechte innehabe. Zwar bestehe zwischen Entrup und der Kunstfigur «Andy» eine deutliche Ähnlichkeit. Diese sei aber nicht derart ausgeprägt, dass schon von einem echten Doppelgänger die Rede sein könne.

Dieses Urteil kommt der Pressemeldung zu folge ähnlich fluffig-unverbindlich daher wie seine Hauptdarsteller. Denn: War die Ähnlichkeit wirklich deutlich, dann spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass Congstar von der kostenlosen Nutzung eines Entrup-Klons profitieren wollte, mithin von etwas, das einen höchstpersönlichen Teil von Entrup ausmacht. Das löst meinem Verständnis nach auch die Verpflichtung aus, Entrups Erlaubnis einzuholen respektive ihn zu beteiligen.
Oder aber die Ähnlichkeit war nicht so groß, wie Entrup dies beklagte, dann wäre das im Urteil auch so festzuhalten. Die Frage kann übrigens jeder bei Besichtigung der beiden obigen Videos selbst beantworten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Entrup in Berufung geht.


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