Montag, 1. August 2011

Leutheusser-Schnarrenberger - Kein Internet-Pranger für Sextäter

(C) Foto: Sternschnuppe1
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Mit Urteil vom 04.05.2011, Az. 2 BvR 2365/09 = NJW 2011, 1963 hatte das BVerfG die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung moniert und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Frist für die Reform: 31.05.2013.
Es pressiert also. Und die Polizei macht noch mehr Druck; Sie möchte, dass die Frist nicht voll ausgeschöpft sondern der Gesetzgeber eher aktiv wird.
Und: die Polizei möchte, dass der Aufenthaltsort von aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern bekannt gegeben wird, ggf. also im Internet, so jedenfalls der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt zur Passauer Neuen Presse. Dies entspreche dem Schutzinteresse von Eltern und potentiell gefährdeten Kindern.

Das ist  - vorsichtig ausgedrückt - nicht unproblematisch, es läuft auf einen Pranger hinaus, gegen den sich auch unverzüglich die Bundesjustizministerien Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gewandt hat. Sie sieht bestenfalls zusätzliche Arbeit für die ohnehin überlastete Polizei. Ein öffentlicher Pranger sei, so die Ministerin,  mit dem Rechtsstaat unvereinbar (Zitate vgl. Beck-Aktuell vom 22.7.2011).

Und ehrlich gesagt - es würde auch nicht helfen. Auch wenn der Aufenthaltsort bekannt ist - kurzeitiges Untertauchen ist immer möglich und vom dann nicht mehr bekannten Aufenthaltsort aus können ebenso kurzfristig neue Straftaten begangen werden. Es ist schlicht der falsche, weil völlig unbehelfliche Weg.
Wer warnt uns denn vor dem frisch entlassenen Autofahrer, der bei der dritten nachgewiesenen Alkoholfahrt mit 2,8 % schnell mal jemanden fahrlässig getötet hat und jetzt, wieder in Freiheit, Führerschein hin, Therapie her, wieder zum Glas und zum Steuer greift. Er stellt genauso eine Zeitbombe dar, wie der Sexualstraftäter, nur ist der Vorgang alltäglicher.

Dem Schutzinteresse von Eltern und Kindern wird nur mit richtig guten Therapien im Vollzug und mit richtig sorgfältigen Gutachten am Ende Rechnung getragen - egal, was es kostet. Das sollte uns der Schutz jedenfalls wert sein.



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