Mittwoch, 29. Mai 2013

Scheidungsvermeidungs-Strategien - #1: Zuhören!

Wir Anwälte neigen immer dazu, rasch zu einer Lösung zu kommen. Schließlich ist es ja das, was die Mandanten von uns wollen. Und - believe it or not - genau deshalb ist die Scheidungsrate bei Anwälten auch besonders hoch!
Denn wenn uns unsere Frauen von ihren Problemen erzählen, dann wollen Sie zunächst mal keine Lösung - sie wollen nur, dass man ZUHÖRT!

Hier! Der Klassiker! "It's not about the nail!"


Anschauen - und lernen, wie einfach Kommunikation in der Ehe ist ;-))

Bundesrat will Betreuungsgeld rückgängig machen


Der Dauerbrenner Betreuungsgeld geht politisch in die nächste Runde.

Der Bundesrat spricht sich gegen die Einführung des Betreuungsgeldes aus. Er hat bereits im März einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/13112) Verabschiedet, nach dem das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes wieder aufgehoben werden soll.  Das Betreuungsgeld setze falsche  "...bildungs- und integrationspolitische Anreize, „weil es Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe verschließt“.Zugleich begründe es einen finanziellen Anreiz, die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern. Das sei gleichstellungspolitisch „ein Schritt in die falsche Richtung“, da vor allem Frauen davon betroffen seien. 

Mag diese Aktion derzeit auch eher ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver der Rot-Grünen Mehrheit im Bundesrat sein, so zeigt diese Aktivität aber alle Mal, dass, egal, wer die nächste Bundestagswahl gewinnt, dass Betreuungsgeld kein sehr langes Leben haben wird. Meiner Einschätzung nach wird man so tun, wie wenn man sich seine Wirkungen ein oder zwei Jahre ansieht, um es dann anschließend als "wirkungslos" oder gar "kontraproduktiv" wieder abzuschaffen. Denn das ist nicht mehr zeitgemäß ist, darüber sind sich im Prinzip alle einig. Auch die CSU will es eigentlich nicht mehr und wollte nur noch ihren Kopf durchsetzen, um nicht als schwachbrüstig dazustehen.  

Als Familie sollte man mit diesem Zuschuss jedenfalls nicht auf Dauer kalkulieren.

 © Foto: Uwe Schlick  / pixelio.de

Dienstag, 14. Mai 2013

Demografie-Diskussion: Die Vergreisung der Gesellschaft? Viel weniger problematisch als befürchtet!

Heute ist Demografie-Gipfel in München. Und alle schreien: Wir überaltern! Bis 2025 gibt es 5 Millionen weniger Leute im erwerbsfähigen Alter! Also: Rentenkürzung! Arbeiten bis 69! Etc. pp.

Panikmache! Sagt uns der Statistiker Gerd Bosbach im Tagesschau Interview.
Schon in der Weimarer Republik war die Rede vom „Aussterben des Deutschen Volkskörpers“. 1953 befürchtete Konrad Adenauer das Zusammenbrechen des Renten-Systems.
Und was ist passiert? Obwohl sich die Zahl der Rentner seitdem verdreifacht hat, wurde der Sozialstaat massiv ausgebaut, die Arbeitszeit verkürzt und der Wohlstand für alle erhöht.
Bosbach schildert, wie einzelne Interessengruppen die Angst vor der Überalterung gezielt für ihre Zwecke nutzen und rät zu Ruhe und Besonnenheit. Ein lesenswertes Interview!

Montag, 6. Mai 2013

Blitzer austricksen - Warum die Tipps aus dem Internet nichts taugen.

Aaaalso: Was finden wir denn so im weltweiten Wunderland der Geheimtipps, wenn's um "Freie Fahrt für freie Bürger" geht: CDs an den Rückspiegel hängen - blendet das Messgerät. Nummernschild mit Haarspray einsprühen - bricht den Radarstrahl. Fahrrad-Reflektoren auf's Nummerschild kleben - soll auch den Blitzer blenden.
Diese und weitere Tricks hat der ARD-Ratgeber Auto-Reise-Verkehr ausprobiert und dasbei herausgefunden, dass alles - man ahnt es schon - nur Humbug ist. Nichts hilft. Alles nur Augenwischerei.
Aaaalso: Mal sehen, was sich die Tippgeber des weltweiten Wunderlands nun als Nächstes einfallen lassen. Wir sind gespannt.

(C) Foto Henrik G. Vogel  / pixelio.de

Mittwoch, 1. Mai 2013

Big Brother? - Little Sister! Verstößt die Schaufensterpuppe mit Übersachungskamera gegen das Datenschutzgesetz?

Eine italienische Firma hat sie erfunden: die Schaufensterpuppe mit Überwachungskamera. "Eyesee" Heißt die wissbegierige Dame, und sie soll angeblich in mehreren Boutiquen bereits eingesetzt werden - wo allerdings, wird verschwiegen. Die Fraktion der Linken hat jetzt im Bundestag deswegen eine kleine Anfrage (17/12885) gestartet: ob darüber etwas bekannt sei. Die Bundesregierung hat geantwortet: keine Ahnung (17/13004). Jedenfalls sei nicht bekannt, ob diese Kundenverhaltens-Geheimagentin auch schon in Deutschland aktiv sei.

Tatsächlich könnte die Aktivität dieser Dame in Deutschland an gesetzliche Grenzen stoßen. Ihre Aufgabe ist es: zum Schaufenster hinauszuschauen, um zu registrieren, wer ins Schaufenster hineinschaut. Tut eine Person das mehrfach, lassen sich Rückschlüsse auf Ihre Interessen ziehen. Wenn sich diese Person dann später im Laden unter Zuhilfenahme ihres neuen Personalausweises ausweist und zahlt, können die Aufzeichnungen der Hightech-Puppe und die Käufer-Person miteinander in Verbindung gebracht werden. Und damit sind die Daten nicht mehr anonym, sondern personenbezogen erhoben. Und das kann durchaus  gegen § 13 BDSG verstoßen. Es sei denn, die Puppe fragt den Schaufenster-Gucker vorher um Erlaubnis, ob sie von ihm Bilder machen darf - und das dürfte schwierig werden.

Mal sehen, wie lange noch niemand von nichts was weiß.

© Foto: Gisela Peter auf www.pixelio.de


Dienstag, 30. April 2013

"Eine grüne Dose ist nicht grün"! Ist das LG Düsseldorf farbenblind?

Na gut - es war nicht exakt diese Dose hier, auf der der Hersteller die Aufschrift "Die Dose ist grün!" angebracht hatte. Aber auch auf dieser hier hätte nach Ansicht des LG Düsseldorf der Spruch nicht stehen dürfen. Selbige Behauptung stellt nämlich, so das Gericht (Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12) einen Wettbewerbsverstoß dar, und das selbst dann, wenn die Dose wirklich eine grüne Farbe hat!

Begründung:  Die Behauptung sei selbst bei einer Dose von grüner Farbe irreführend. Denn der Verbraucher verstehe unter "grün" in diesem Zusammenhang "umweltfreundlich". Folglich solle die Aufschrift den Eindruck erwecken, die Dose weise ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften auf, die sie von anderen Dosen und anderen Getränkeverpackungen positiv unterscheide. Und das stimme nun mal nicht. Denn eine Dose ist eine Dose ist eine Dose! Und damit eben gerade nicht umweltfreundlich. Also werde durch die Aufschrift ein falscher Eindruck erweckt. Und der könne zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Denn in letzter Zeit kaufen - so das Gericht - Kunden Ware vermehrt unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit der Verpackung. Und bei dieser Aufschrift könnte es sein, dass sie sich nur wegen der Dose für dieses Bier entscheiden, obwohl ihnen eigentlich ein anderes besser schmecken würde.  Und darin liegt der Wettbewerbsverstoss.

(C) Foto: Astrid Haindl auf www.pixelio.de

Montag, 29. April 2013

Kuckuckskinder werden zum Sprengsatz für die Familie

Schon bislang war es nicht ohne Risiko, einen Seitensprung einfach zu verschweigen, insbesondere, wenn er eine Schwangerschaft im Gefolge hatte. Es mag zwar verlockend sein, einfach davon ausgehen, dass das Kind „schon von meinem Mann sein wird“. Forscht dieser jedoch später nach (was ja nach § 1598a BGB inzwischen geht) und stellt sich das Gegenteil heraus, dann kann dies nach der Rechtsprechung den Verlust des Unterhalts nach § 1579 Nr. 7 BGB zur Folge haben , und zwar dann, wenn frau sich im Empfängniszeitraum den Luxus des Mehrverkehrs geleistet, den Göttergatten nach Bekanntwerden des anderen Umstandes darüber jedoch nicht ungefragt aufklärt hat, vgl. zuletzt BGH XII ZR 137/09 vom 15.2.2012.

Eine Gesetzesänderung, die der Bundestag gerade in Arbeit hat und die durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs angestoßen wurde, verschärft diese Situation noch:

Bislang hatte nur derjenige Rechte gegenüber dem Kind, der auch der rechtliche Vater war. Nun soll auch der nur leibliche Vater , also derjenige, der den Seitensprung aktiv mit betrieben hat, Umgangs- und Auskunftsrechte zugesprochen bekommen. Hierzu soll ins BGB eine neue Vorschrift wie folgt eingefügt werden:

§ 1686 a BGB

Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der nachhaltiges Interesse an dem Kind gezeigt hat,

1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und

2.  ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht.

(2) Hinsichtlich des Rechts auf Umgang mit dem Kind nach Abs. 1 Nummer 1 gilt § 1684 Abs. 2-4 entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3-5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

Für das Verfahren sieht der zukünftige § 167a FamFG folgendes vor:

§ 167a FamFG

Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs-oder Auskunftsrechts nach § 1686a des bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben.

(2) Soweit es in einem Verfahren, dass das Umgangs-oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs betrifft, zur Klärung der leiblichen Vaterschaft erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann.

(3) § 177 Abs. 2 Satz 2 und § 178 Abs. 2 gelten entsprechend.

Die Details des Gesetzesentwurfs können Sie hier nachlesen.

Also empfiehlt es sich für jede Frau, einen Seitensprung bei der nächsten günstigen Gelegenheit wirklich zu beichten. Denn wenn sich der Lover vornimmt, die Ehe auseinander zu bringen, um eventuell den Ehemann zu beerben, kann er nun behaupten, der Vater des Kindes zu sein und entsprechende Umgangs-und Auskunftsanträge stellen. Dann erfährt der gehörnte Ehemann von dritter Seite, was geschehen ist, und das dürfte die Sprengkraft des Ganzen noch erheblich erhöhen.

Der Bundestag hat dem Gesetz in erster Lesung bereits zugestimmt. Auch der Bundesrat hat keine wesentlichen Einwände. Letzte Woche hat der Entwurf auch den Rechtsausschuss passiert und dort einhellige Zustimmung gefunden. Mit der zweiten und dritten Lesung, sprich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen wir wohl trotz des bevorstehenden Wahlkampfs noch in dieser Legislaturperiode rechnen.

Mehr zum Thema vergleiche unter www.tagesschau.de

© Foto: Jerzy auf www.pixelio.de