Montag, 5. August 2013

Sozialgericht Dortmund findet harte Worte für die AOK: Behinderte Kinder sind ohne Altersgrenze familienversichert.

Die 27-jährige Frau lebte bei ihren Eltern und war von Geburt an geistig behindert. Der Gerichtssachverständige bezeichnete sie als "debil" und ermittelte einen Intelligenzgrad, welcher "von knapp 100 % der vergleichbaren Altersgruppe übertroffen" werde. Die Frau könne zwar eine rein körperlich ausgerichtete Tätigkeit verrichten, Arbeiten, die mit Zeitdruck oder Ansprüchen an das geistige Leistungsvermögen oder die Konzentration einhergingen, sei sie jedoch nicht gewachsen.
Gleichwohl war die AOK der Meinung, die Frau könne sich selbst unterhalten, weil sie überhaupt eine - wenn gleiche rein körperliche - Erwerbstätigkeit ausüben könne. Und aus diesem Grunde verweigerte sie den Eltern der Frau, diese kostenlos in der Familienversicherung mitzuversichern. Die Voraussetzungen des § 10 II Nr. 4 SGB V lägen nicht vor.

Dem wollte sich das Sozialgericht Dortmund (Urt. v. 27.06.2013, Az. S 39 KR 490/10) nicht anschließen und kritisierte die AOK mit harten Worten:

"Der Schluss der Beklagten, die Beigeladene könne sich selbst unterhalten, weil sie eine Erwerbstätigkeit ausüben könne, ist augenscheinlich in Verkennung der seit einigen Jahren bestehenden Arbeitsmarktsituation und der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Entlohnungspraxis gezogen worden. Im November 2012 haben 1,3 Millionen Menschen in Deutschland trotz Erwerbstätigkeit sich nicht selbst unterhalten können, vielmehr Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) bezogen (Bundesagentur für Arbeit, online-Tabellenanhang zu Geldleistungen an Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit). Etwa 330.000 Menschen haben dabei sogar ein Monatseinkommen von mehr als 800,00 EUR erzielt. Bestenfalls zu diesem Personenkreis würde auch die Beigeladene gehören, selbst wenn es ihr gelingen würde, einen Arbeitsplatz zu erlangen. Die fehlende geistige Leistungsfähigkeit der Beigeladenen erlaubt es zur Überzeugung des Gerichts nicht, eine Qualifikation zu erreichen, mit der sie ein Arbeitsentgelt erzielen könnte, welches Aufstockungen nicht erforderlich machen würde."

Demzufolge sei die 27-jährige Frau selbstverständlich über ihre Eltern familienversichert.

(C) Foto: Thommy Weiss / pixelio.de

Sonntag, 4. August 2013

"Herr Ehefrau..." - Schwule Paare sind zwar nun steuerlich gleichgestellt, aber an den Formularen hapert's noch.

Erst im Juni 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare gefordert. Und weil wir gerade Wahlkampf haben und sich kein Politiker etwas nachsagen lassen will, ging man Berlin und in den Ländern mit Volldampf in den Gesetzgebungsprozess und brachte es tatsächlich hin: Per 1. August 2013 sind schwule Paare steuerrechtlich nun tatsächlich gleichgestellt.
So weit, so gut. Das Einkommensteuergesetz ist geändert. Allerdings ist man in der Eile nicht mehr dazu gekommen, die dazugehörigen Ausführungsgesetze ebenfalls anzupassen, und das hat skurrile Auswirkungen, wie die Süddeutsche Zeitung jetzt berichtet.
Gibt ein Paar eine gemeinsame Steuererklärung ab, ist es nach den Ausführungsbestimmungen nach wie vor zwingend notwendig, dass der eine als Ehemann und der andere als Ehefrau bezeichnet wird. Dass beide eingetragene Lebenspartner sind, ist in den Formularen noch nicht vorgesehen.

Aus den gleichen Gründen kann auch nur Eheleuten und nicht eingetragenen Lebenspartnern ein gemeinsamer Steuerbescheid zugestellt werden.

Trotzdem sind die Finanzbeamten, die einmal mehr "an der Front " mit einer unfertig auf den Markt geworfenen Gesetzgebung klarkommen müssen, ehrlich bemüht, der Situation gerecht zu werden: Das Finanzamt Freiburg empfiehlt gleichgeschlechtlichen Partnern , einen von beiden zur Inempfangnahme des Steuerbescheides zu bevollmächtigen, der dann für beide gilt.

Und die Finanzbeamten in NRW rücken den veralteten Formularen ganz unkonventionell und formlos zu Leibe: Unpassende Begriffe wie "Ehegatte" werden einfach von Hand durchgestrichen und durch passende wie "Lebenspartner" ersetzt.

Erstaunlich, wie in den angeblich so verstaubten Ämtern flexibel auf eine neue Situation reagiert werden kann, die bis vor wenigen Wochen in weiten Teilen der CDU noch als unvorstellbar galt.

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de

Donnerstag, 1. August 2013

Ab heute: Anspruch auf einen Kita-Platz auch zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr

Ab heute ist es also so weit: jeder Bundesbürger, der mindestens 365 Tage alt ist und noch nicht zur Schule geht, hat Anspruch auf Aufnahme in eine Kindertagesstätte. Und die Bundesregierung behauptet, für all diese Bundesbürger stünden genügend Plätze in den Kindertagesstätten zur Verfügung.

Das darf füglich bezweifelt werden.

Für die, trotz Zusicherung der Bundesregierung keinen Platz finden, hat der mitteldeutsche Rundfunk hier zusammengefasst, wie man per Eilverfahren eventuell doch noch zu einem Platz kommen kann. Wobei der Begriff "Eilverfahren" relativ zu sehen ist. Wie lange so ein "Eilverfahren" vor dem Verwaltungsgericht halt dauert.

(C) Foto: lichtkunst.73  / pixelio.de

Mittwoch, 31. Juli 2013

Gebührentabelle 2013 - Alles Wichtige für's Zivilrecht auf einer Seite - Zum downloaden!


Die neuen Gebührentabellen lassen auf sich warten. Und wenn sie dann da sind, dann kosten sie etlich. Wir müssen aber Mandanten, die uns ab 01.08. einen Auftrag erteilen wollen, schon jetzt über die Kosten aufklären.

Daher haben wir uns kanzleiintern die Mühe gemacht und für unsere eigenen Zwecke eine Gebührentabelle erstellt.
Nach bestem Wissen und Gewissen... aber ohne Gewähr! - bei soviel Zahlen kann schon mal ein Tipp- oder Rechenfehler unterlaufen ;-)

Kann man hier als pdf downloaden.

Es wäre schön, wenn der eine oder andere mal Stichproben machen würde, ob alles richtig gerechnet ist. Falls Fehler gefunden werden: Bitte melden. Wir bessern nach. Danke.

Samstag, 27. Juli 2013

Allen Wachstums-Fetischisten ins Stammbuch...

"Auch in der Wertung des Materiellen...(gibt es)... gewiß Grenzen... Mit steigender Produktivität und mit der höheren Effizienz der menschlichen Arbeit werden wir einmal in eine Phase der Entwicklung kommen, in der wir uns fragen müssen, was denn eigentlich kostbarer oder wertvoller ist: Noch  mehr zu arbeiten oder ein bequemeres, schöneres und freieres Leben zu führen, dabei vielleicht  bewußt auf manchen güterwirtschaftlichen Genuß  verzichten zu wollen."
Ludwig Erhard in "Wohlstand für Alle", Econ-Verlag Düsseldorf, 1. Auflage 1957, 8. Auflage 1964 S. 230. Der Link führt zur offiziellen Download-Version des Werks, kostenlos zur Verfügung gestellt von der Ludwig-Erhard-Stiftung.

(C) Foto: heike auf www.pixelio.de 

Donnerstag, 25. Juli 2013

Scheidung auf fränkisch? - Mit der Schrotflinte!

Einen besonders delikaten Fall hat seit heute das Landgericht Coburg zu verhandeln. Der Angeklagte, ein Gastwirt räumt ein, seine Ehefrau mit der Schrotflinte erschossen zu haben. Das sei allerdings nicht vorsätzlich geschehen. Vielmehr sei er mit seinem Gewehr auf der Jagd nach Ratten gewesen. Dabei sei er über seinen Hund gefallen, wodurch sich leider der Schuss gelöst und seine Frau tödlich getroffen habe.

Der Staatsanwaltschaft war dieser Sachvortrag nicht geheuer, weshalb sie Anklage wegen Totschlags erhob. Und sie hatte eine Menge Fragen an den Angeklagten:
Wieso er denn die Waffe überhaupt habe? Antwort: Mein Hobby ist das Tontaubenschießen; dafür habe ich die Schrotflinte angeschafft.
Aber sie mussten noch ihre Waffenbesitzkarte wieder abgeben? Antwort: Deshalb habe ich die Waffe dann auch meinem Patenkind geschenkt. Für die Rattenjagd habe ich sie mir nur wieder ausgeliehen.

Ferner räumte der Gastwirt und gelernte Kfz - Mechaniker ein, dass seine Frau sich von ihm bereits getrennt habe; Sie habe ferner angekündigt, nach München umzuziehen. Trotzdem hätten er und seine Frau ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander gehabt; von Eifersucht könne nicht die Rede sein.

Die Zweifel der Staatsanwaltschaft sind nicht ausgeräumt. Nun ist das Gericht an der Reihe: Das Urteil wird für den 5. August 2013 erwartet.

Quelle: lto.de

(C) Foto: Tobias Bräuning  / pixelio.de

Donnerstag, 18. Juli 2013

George Clooney und Solidar-Suisse zwingen Nestle zu fairem Kaffee-Handel!

Erinnern Sie sich noch an dieses Video? In dem George Clooney (bzw. sein Double) von einem  Nespresso-Schild an seinen edelsten Teilen getroffen wurde?



Und die Stimme, die aus dem Off sagte: "Sorry George - aber so fühlt es sich an, wenn man als Kaffee-Pflücker ausgebeutet wird"?

George hat das damals wirklich getroffen - im übertragenen Sinne. Und er hat bei Nestle vorgesprochen. Und damit letztlich durchgesetzt, dass Nespresso nun 10 % der Produktion auf Fairtrade umstellt. Die Sorten "Volluto" und "Linizio Lungo" enthalten nur noch fair gehandelten Kaffee. Und genau diese zwei Sorten gibt's bei uns in der Kanzlei noch. Und sie kosten nicht mehr als die anderen Sorten.

Man sieht: Einsatz lohnt sich! Es hat nur zwei Jahre gedauert.
Danke an Solidar-Suisse und an George Clooney für diesen Einsatz. Danke von uns von der Kanzlei Kaßing - und von unseren Mandanten, die nun schmunzelnd fair gehandelten Kaffee trinken.