Donnerstag, 1. August 2013

Ab heute: Anspruch auf einen Kita-Platz auch zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr

Ab heute ist es also so weit: jeder Bundesbürger, der mindestens 365 Tage alt ist und noch nicht zur Schule geht, hat Anspruch auf Aufnahme in eine Kindertagesstätte. Und die Bundesregierung behauptet, für all diese Bundesbürger stünden genügend Plätze in den Kindertagesstätten zur Verfügung.

Das darf füglich bezweifelt werden.

Für die, trotz Zusicherung der Bundesregierung keinen Platz finden, hat der mitteldeutsche Rundfunk hier zusammengefasst, wie man per Eilverfahren eventuell doch noch zu einem Platz kommen kann. Wobei der Begriff "Eilverfahren" relativ zu sehen ist. Wie lange so ein "Eilverfahren" vor dem Verwaltungsgericht halt dauert.

(C) Foto: lichtkunst.73  / pixelio.de

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