71 Auflagen lang ist es gelungen, das "justizuntaugliche Geschlecht", wie Otto Palandt die Frauen in seiner Kommentierung der NS-Justiz-Ausbildungsordnung bezeichnete, aus der Riege der Kommentatoren seines Werkes fernzuhalten, und nun ist es doch passiert. Ab der 72. Auflage kommentiert Frau RiOLG Dr. Isabel Götz zusammen mit Gerd Brudermüller das BGB-Familienrecht in diesem Werk. Und damit ist auch die letzte große Männer-Bastion im Bereich der deutschen Rechtspflege geschleift. Niedergerissen von einer hochrangigen Familienrechts-Juristin, der Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstags, der (Mit-)Autorin zahlreicher weiterer Fachbücher und Fachartikel in NJW, FamRZ, forum familienrecht und etlichen anderen.
Besser hätte es das Werk nicht treffen können. Fröhliches Rotieren, Herr Palandt! Und herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Götz! Ich freue mich auf die regelmäßige Lektüre im Kanzlei-Alltag.
Zur wechselvollen und nicht immer politisch rühmlichen Geschichte des Werkes hier ein Artikel, den die Legal Online Tribune zum 60. Todesstag des Namensgebers veröffentlichte..
Dienstag, 8. Januar 2013
Wenn der Lehrer auf dem Schulhof einen Schneeball ins Auge kriegt...
Auf dem Schulhof ist es verboten, eine Schneeballschlacht zu veranstalten. Und was, wenn wir das doch tun? Und unseren Lehrer bombardieren? Und der wehrt sich und wirft zurück? Und wird dann am Auge verletzt? Ist das für ihn dann ein Dienstunfall?
Ja, sagt das Verwaltungsgericht Freiburg und gab der Klage des Lehrers gegen den Unfallversicherer seines Arbeitgebers statt (Urteil vom 04.12.2012, Az. 5 K 1220/1). In einem Bericht des swr heißt es:
(C) Foto: erysipel auf www.pixelio.de
Ja, sagt das Verwaltungsgericht Freiburg und gab der Klage des Lehrers gegen den Unfallversicherer seines Arbeitgebers statt (Urteil vom 04.12.2012, Az. 5 K 1220/1). In einem Bericht des swr heißt es:
"Es sei nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden habe, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern habe er die Schnee-Attacke nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude verstanden. Deshalb habe er sich beteiligt. Anders habe der Pädagoge nicht reagieren können, sonst hätte er sich lächerlich gemacht, hieß es zur Urteilsbegründung.Wie schön und lebensnah! Man kann nicht alle Risiken dieser Welt durch Verbote neutralisieren.
Das Gericht bezeichnete es zudem als "lebensfremd", wenn das Regierungspräsidium Pädagogen das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verbiete."
(C) Foto: erysipel auf www.pixelio.de
Montag, 7. Januar 2013
Paulchen-Panther-Prozess: Strafbare Handlungen direkt vor dem Sitzungssaal - und die Münchener Justiz schaut zu?
Der Paulchen-Panther-Prozess gegen den rechtsnationalen Norman Bordin in München ist bereits anderweit ausreichend abgehandelt worden, vgl. die Berichte bei Burhoff und in der Süddeutschen Zeitung. "Geschmacklos, aber nicht strafbar" empfand es das Amtsgericht München, dass auf einer Demo “für nationalen Widerstand und deutsche Freiräume” der Song abgespielt wurde, der nur kurz zuvor das menschenverachtende Video der NSU untermalt hatte. Auch wenn Norman Bordin sich noch auf derselben Demo gegen Gewalttaten aussprach, musste doch jedem klar sein, dass er die Taten der NSU "klammheimlich" (so hieß das im linken Spektrum mal im Zusammenhang mits dem Buback-Mord) guthieß. Über den Freispruch kann man streiten. Schwamm drüber.
Allerdings verhielt sich die Münchener Justiz im Umfeld dieses Verfahrens verstörend passiv, als es darum ging, Straftaten innerhalb des Gerichtsgebäudes zu verhindern oder zu verfolgen:
Im Rahmen der Hauptverhandlung testeten nämlich zahlreiche Freunde des Angeklagten aus, wie weit man eine Verhandlung stören und Journalisten, Pressfotografen und missliebige Angehörige von Opfern angehen kann, ohne eine sitzungspolizeiliche Reaktion des Gerichts zu riskieren. Es gab kommentierende Zwischenrufe, und ein Zuschauer, der sich als Journalist ausgab und sich auf die Pressbank drängte, verschmierte den anwesenden Fotografen die Objekte mit rosa Fettfarbe. Klarer Fall von Sachbeschädigung und eventuell auch von Nötigung. Der Täter konnte sich trotz Protesten der Pressevertreter anschließend entfernen, ohne das die Sitzungswachtmeister seine Personalien feststellten.
Die Äußerungen der bayerischen Justiz dazu sind mindestens unglücklich. Ich zitiere die SZ: “Das Gericht sei ein öffentlicher Raum, zu dem grundsätzlich jeder Zutritt habe, sagte die Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel. Im Saal ist der Vorsitzende Richter Herr des Geschehens, im restlichen Gebäude der Präsident. Polizeiliche Aufgaben dürften die Justizwachtmeister trotz Hausrecht nicht übernehmen: also auch keinen Störer am Verlassen des Gebäudes hindern und dessen Personalien verlangen. Wer sich angegriffen fühle, müsse sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten."
Entschuldigung, aber das habe ich zwei Sitzungssääle weiter schon ganz anders erlebt. Die Münchener Justiz kann auf Straftaten im Sitzungssaal sehr wohl konsequent und rasch reagieren, wenn sie dazu entschlossen ist: Ich verteidigte vor etlichen Jahren einen Autofahrer, der sich auf der Autobahn ein Rennen geliefert und die ganze Palette an Fahrmanövern aufgeboten hatte, die einen schnurstracks vor den Strafrichter bringen. Sein besonderes Pech: Er wurde von einem Polizeibeamten direkt bei der Tat gesehen, bevor er anschließend flüchtete. Nun behauptete er, seine Frau sei gefahren, und diese trat in den Zeugenstand und bestätigte das sogar. Konsequent die anschließende Vorgehensweise des Staatsanwalts: Er bat um eine Unterbrechung der Sitzung, griff zum Telefon der Protokollführerin und rief die direkt neben dem Gerichtsgebäude befindliche Polizeiinspektion an. So schnell konnte ich gar nicht schauen, wie meine Zeugin von zwei Beamten noch im Sitzungssaal wegen uneidlicher Falschaussage festgenommen wurde.
Allerdings verhielt sich die Münchener Justiz im Umfeld dieses Verfahrens verstörend passiv, als es darum ging, Straftaten innerhalb des Gerichtsgebäudes zu verhindern oder zu verfolgen:
Im Rahmen der Hauptverhandlung testeten nämlich zahlreiche Freunde des Angeklagten aus, wie weit man eine Verhandlung stören und Journalisten, Pressfotografen und missliebige Angehörige von Opfern angehen kann, ohne eine sitzungspolizeiliche Reaktion des Gerichts zu riskieren. Es gab kommentierende Zwischenrufe, und ein Zuschauer, der sich als Journalist ausgab und sich auf die Pressbank drängte, verschmierte den anwesenden Fotografen die Objekte mit rosa Fettfarbe. Klarer Fall von Sachbeschädigung und eventuell auch von Nötigung. Der Täter konnte sich trotz Protesten der Pressevertreter anschließend entfernen, ohne das die Sitzungswachtmeister seine Personalien feststellten.
Die Äußerungen der bayerischen Justiz dazu sind mindestens unglücklich. Ich zitiere die SZ: “Das Gericht sei ein öffentlicher Raum, zu dem grundsätzlich jeder Zutritt habe, sagte die Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel. Im Saal ist der Vorsitzende Richter Herr des Geschehens, im restlichen Gebäude der Präsident. Polizeiliche Aufgaben dürften die Justizwachtmeister trotz Hausrecht nicht übernehmen: also auch keinen Störer am Verlassen des Gebäudes hindern und dessen Personalien verlangen. Wer sich angegriffen fühle, müsse sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten."
Entschuldigung, aber das habe ich zwei Sitzungssääle weiter schon ganz anders erlebt. Die Münchener Justiz kann auf Straftaten im Sitzungssaal sehr wohl konsequent und rasch reagieren, wenn sie dazu entschlossen ist: Ich verteidigte vor etlichen Jahren einen Autofahrer, der sich auf der Autobahn ein Rennen geliefert und die ganze Palette an Fahrmanövern aufgeboten hatte, die einen schnurstracks vor den Strafrichter bringen. Sein besonderes Pech: Er wurde von einem Polizeibeamten direkt bei der Tat gesehen, bevor er anschließend flüchtete. Nun behauptete er, seine Frau sei gefahren, und diese trat in den Zeugenstand und bestätigte das sogar. Konsequent die anschließende Vorgehensweise des Staatsanwalts: Er bat um eine Unterbrechung der Sitzung, griff zum Telefon der Protokollführerin und rief die direkt neben dem Gerichtsgebäude befindliche Polizeiinspektion an. So schnell konnte ich gar nicht schauen, wie meine Zeugin von zwei Beamten noch im Sitzungssaal wegen uneidlicher Falschaussage festgenommen wurde.
Und warum bitte schaut man einfach zu, wenn ein Angehöriger der rechten Szene, Journalisten die Kameralinse verschmiert? Und versteigt sich dann noch zu so derart wachsweichen Erklärungen? Selbst wenn die Sitzungswachtmeister tatsächlich keinerlei polizeiliche Befugnisse haben sollten: Ein Festnahmerecht nach § 127 I StPO haben sie in jedem Fall. Täter festsetzen - zum Handy greifen - nebenan auf der Wache anrufen - wäre kein Problem gewesen.
Der Prozess gegen Beate Tschäpe wird ebenfalls
in München stattfinden. Wir können gespannt darauf sein, wie die
Münchener Justiz mit dem zu erwartenden Verhalten der sympathisierenden Zuschauer umgeht. Aber eigentlich wissen wir es schon. Noch einmal die SZ: "Auch im Saal könne der Vorsitzende Richter nur dann maßregelnd
eingreifen, wenn eine Störung den Ablauf der Sitzung gefährde, sagt der
Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Walter Groß. Pöbeleien gegen
Presse oder Angehörige lägen meist unter dieser Schwelle. Den Aspekt,
einen angstfreien Besuch einer Verhandlung zu gewährleisten, kenne die
Rechtsprechung noch nicht.” Das wird die Angehörigen der NSU-Opfer enorm motivieren, wenn es darum geht, im Tschäpe-Verfahren als Nebenkläger aktiv zu werden.
Fazit: Die Einschüchterung ist bereits gelungen.
Sonntag, 6. Januar 2013
Arbeitswege-Unfall - Hauptsache, das Knie knallt auf die Außentreppe.
Die gesetzliche Unfallversicherung steht auch für Unfälle gerade, die auf dem Weg zur Arbeit passieren. Nur: Wo genau beginnt der Arbeitsweg?
Laut Bundessozialgesetz mit dem Durchschreiten der heimischen Haustür. Und was, wenn genau beim Durchschreiten der Unfall passiert? Zahlt dann die Berufsgenossenschaft?
Der Arbeitnehmer hatte einen Fuß schon über der Schwelle und stand mit dem zweiten noch innen. Plötzlich klemmte die automatisch zufallende Haustür den zweiten Fuß ein; der Arbeitnehmer stürzte und verletzte sich das Knie, das im Außenbereich auf den Boden prallte. Die BG weigerte sich zu zahlen mit der Begründung, die Haustür sei noch nicht vollständig durchschritten gewesen.
Dem wollte das LSG Brandenburg (Urteil vom 20.09.2012, Az.: L 2 U 3/12 )nicht folgen:
Quelle: lto
(C) Foto: Ilka Funke-Wellstein auf www.pixelio.de
Laut Bundessozialgesetz mit dem Durchschreiten der heimischen Haustür. Und was, wenn genau beim Durchschreiten der Unfall passiert? Zahlt dann die Berufsgenossenschaft?
Der Arbeitnehmer hatte einen Fuß schon über der Schwelle und stand mit dem zweiten noch innen. Plötzlich klemmte die automatisch zufallende Haustür den zweiten Fuß ein; der Arbeitnehmer stürzte und verletzte sich das Knie, das im Außenbereich auf den Boden prallte. Die BG weigerte sich zu zahlen mit der Begründung, die Haustür sei noch nicht vollständig durchschritten gewesen.
Dem wollte das LSG Brandenburg (Urteil vom 20.09.2012, Az.: L 2 U 3/12 )nicht folgen:
"Ein Unfall hat sich schon dann auf dem Weg nach dem Ort der Tätigkeit ereignet, wenn der Sturz im häuslichen Bereich begonnen, der Versicherte sich jedoch erst beim Auffallen vor der Haustür verletzt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Ursache des Sturzes noch im häuslichen Bereich gelegen hat...Unerheblich ist, dass der Kläger die Haustür nicht aufrechten Ganges passiert und sich die Tür nicht erst hinter ihm geschlossen hat..." Eine andere Beurteilung würde nur "... zu unnötigen Zufälligkeiten..." führen.Und wieder einmal bot ein Landessozialgericht dem wiehernden Amtsschimmel Einhalt...
Quelle: lto
(C) Foto: Ilka Funke-Wellstein auf www.pixelio.de
Freitag, 4. Januar 2013
"Catch me, if You can" in Frankfurt: Falscher Anwalt verurteilt
Ein Hauch von Leonardo di Caprio durchwehte kurz vor Weihnachten das Amtsgericht Frankfurt. Das Gericht hatte einen Fall von Titelmissbrauch und Urkundenfälschung zu entscheiden, der stark an Steven Spielbergs Kommödie "Catch me, if You can" erinnert:
Ein 39-jähriger (...nennen wir ihn ruhig...) Kollege, hatte wegen extremer Examensangst sein Studium nie zu Ende gebracht, sich aber offenbar sehr brauchbares Wissen angeeignet. Mit gefälschten Abschlusszeugnissen bewarb er sich um einen Job als Anwalt, bekam ihn auch und leistete dort mehr als nur brauchbare Arbeit. Seine Arbeitgeber bestätigten ihm als Zeugen im Strafprozess, er habe ihnen mehr Geld eingebracht, als er gekostet habe.Mithin hat durch das Verhalten des "Kollegen" niemand einen Vermögensschaden erlitten. Die Sache kam nur durch einen anonymen Hinweis auf, auf den hin die Ermittlungen eingeleitet wurden, die zum jähen Karriere-Ende des doch eigentlich fähigen Rechtsvertreters führten.
Das Amtsgericht urteilte: 12 Monate auf Bewährung und 2.000,00 €Geldbuße.
Erhebt sich noch die Frage, was mit den Landgerichtsprozessen geschieht, die der nicht postulationsfähige Kollege geführt hat, vgl. § 78 ZPO. Die einschlägige Kommentar-Literatur gibt wenig dazu her. Konsequent fertig gedacht dürften sich aber wohl kaum Probleme ergeben. Von ihm gestellte Anträge waren unwirksam. Wenn das Landgericht trotzdem ein Urteil fällte, war dieses zwar unrichtig. Wurde es aber rechtskräftig... dann bleibt es auch dabei ;-)
("Catch me, if You can" - der Trailer)
Ein 39-jähriger (...nennen wir ihn ruhig...) Kollege, hatte wegen extremer Examensangst sein Studium nie zu Ende gebracht, sich aber offenbar sehr brauchbares Wissen angeeignet. Mit gefälschten Abschlusszeugnissen bewarb er sich um einen Job als Anwalt, bekam ihn auch und leistete dort mehr als nur brauchbare Arbeit. Seine Arbeitgeber bestätigten ihm als Zeugen im Strafprozess, er habe ihnen mehr Geld eingebracht, als er gekostet habe.Mithin hat durch das Verhalten des "Kollegen" niemand einen Vermögensschaden erlitten. Die Sache kam nur durch einen anonymen Hinweis auf, auf den hin die Ermittlungen eingeleitet wurden, die zum jähen Karriere-Ende des doch eigentlich fähigen Rechtsvertreters führten.
Das Amtsgericht urteilte: 12 Monate auf Bewährung und 2.000,00 €Geldbuße.
Erhebt sich noch die Frage, was mit den Landgerichtsprozessen geschieht, die der nicht postulationsfähige Kollege geführt hat, vgl. § 78 ZPO. Die einschlägige Kommentar-Literatur gibt wenig dazu her. Konsequent fertig gedacht dürften sich aber wohl kaum Probleme ergeben. Von ihm gestellte Anträge waren unwirksam. Wenn das Landgericht trotzdem ein Urteil fällte, war dieses zwar unrichtig. Wurde es aber rechtskräftig... dann bleibt es auch dabei ;-)
Donnerstag, 3. Januar 2013
FDP will noch in dieser Legislaturperiode die Steuerklasse V abschaffen.
"Am liebsten noch in dieser Legislaturperiode" will die die FDP die Steuerklasse V abschaffen. Oder aber, wenn das nicht geht, mit dem Thema gern Wahlkampf machen. Populismus pur! Ohnehin wäre das nur ein kleiner Schritt zur gerechteren Besteuerung von zusammenlebenden Partnern. Wesenlich weiter geht der Vorschlag der Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn, Prof. Dr. Nina Dethloff, die das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen will. Ausgangspunkt der Steuervergünstigung sind dabei Kinder in der Familie:
Natürlich ist das absolut sinnvoll. Es entspricht auch der ursprünglich Intention des Gesetzgebers, der sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts das Ehegattensplitting hat einfallen lassen. Damals wurde der Eheschluss steuerlich belohnt - mit dem gedanklichen Hintergrund, dass in diesen goldenen alten Zeiten aus praktisch jeder Ehe auch Kinder hervorgingen. Denn die Kirchen waren allmächtig und die Pille war noch nicht im Handel. Inzwischen ist das nicht mehr so, und deswegen wird es höchste Zeit, das Steuerrecht hier nachzujustieren.
Dass sich die FDP auch diesen Vorschlag zu eigen machen wird, ist kaum zu erwarten: Nachdem sie von der Partei des Liberalismus zur Partei der Besserverdienenden mutiert ist, muss sie in erster Linie auf die Vertretung ihrer Klientel bedacht sein. Und die Mehrzahl der Besserverdienenden Paare sind nunmal das, was der Amerikaner "DINKs" nennt: Double income - no kids.
Und wenn die FDP diese Klientel um ihre Steuervorteile bringen würde, dann dürften ihre Wahlergebnisse in nächster Zeit auf homöopathische Größenordnungen abschmelzen.
Die Frage ist, ob das so schlecht wäre. Diese Partei wird eigentlich dringend gebraucht, ist aber in ihrem derzeitigen Zustand unbrauchbar. Sie muss sich zunächst einmal - unsere Justizministerin ausgenommen - personell und programmatisch wieder erneuern, bevor man mit ihr wieder rechnen kann.
(C) Foto: Martin Berk / pixelio.de
"Entscheidend ist, dass in einer Gemeinschaft Kinder aufwachsen. Deshalb sollte das Einkommensteuerrecht Gemeinschaften mit Kindern entsprechend ihrer zusätzlichen Belastung finanziell entlasten..."so Dethloff im - lesenswerten - Interview mit der Legal Online Tribune.
Natürlich ist das absolut sinnvoll. Es entspricht auch der ursprünglich Intention des Gesetzgebers, der sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts das Ehegattensplitting hat einfallen lassen. Damals wurde der Eheschluss steuerlich belohnt - mit dem gedanklichen Hintergrund, dass in diesen goldenen alten Zeiten aus praktisch jeder Ehe auch Kinder hervorgingen. Denn die Kirchen waren allmächtig und die Pille war noch nicht im Handel. Inzwischen ist das nicht mehr so, und deswegen wird es höchste Zeit, das Steuerrecht hier nachzujustieren.
Dass sich die FDP auch diesen Vorschlag zu eigen machen wird, ist kaum zu erwarten: Nachdem sie von der Partei des Liberalismus zur Partei der Besserverdienenden mutiert ist, muss sie in erster Linie auf die Vertretung ihrer Klientel bedacht sein. Und die Mehrzahl der Besserverdienenden Paare sind nunmal das, was der Amerikaner "DINKs" nennt: Double income - no kids.
Und wenn die FDP diese Klientel um ihre Steuervorteile bringen würde, dann dürften ihre Wahlergebnisse in nächster Zeit auf homöopathische Größenordnungen abschmelzen.
Die Frage ist, ob das so schlecht wäre. Diese Partei wird eigentlich dringend gebraucht, ist aber in ihrem derzeitigen Zustand unbrauchbar. Sie muss sich zunächst einmal - unsere Justizministerin ausgenommen - personell und programmatisch wieder erneuern, bevor man mit ihr wieder rechnen kann.
(C) Foto: Martin Berk / pixelio.de
Mittwoch, 2. Januar 2013
Der Junganwalt und die Work-Life-Balance...
Ich erinnere mich noch gut an die schaurigen Zeiten, meines (zweiten) Jobs in einer renommierten Münchener Anwaltskanzlei. Da gab es tatsächlich einige Tage im Jahr, an denen man eher heim durfte - nämlich Heilig Abend und Silvester. Und zwar etwa gegen 16:00 Uhr. Allerdings wurde einem das Versprechen abgenommen, am ersten Feiertag und an Neujahr um 11 Uhr vormittags wieder am Schreibtisch zu sitzen - egal, mit welchen Rändern unter den Augen!
Die übrigen 363 Tage im Jahre waren Vollzeit-Tage: Beginn unter der Woche um 8:00 Uhr früh, Ende 20:30 bis 22:00 Uhr. Samstag/Sonntag Beginn 10:00 Uhr, Ende 18:00 bis 20:00 Uhr. Und danach des öfteren mit dem großen Boss noch einen Trinken gehen.
Das Wort Urlaub: Aus dem Sprachschatz gestrichen. Krank: gabs nicht. Gehalt: 1984 bis 1986 monatlich 3.000,00 DM brutto. Weihnachtsgeld 200,00 DM. Name der Kanzlei: Wird hier verschwiegen. Es gibt sie auch in dieser Konstellation nicht mehr.
Diese Arbeitszeit-Usancen scheinen sich allmählich zu ändern, wie ein Artikel in der Legal-Online-Tribune zeigt. Mehr und mehr Junganwälte geben zu, Familie zu haben und mit dieser auch tatsächlich Zeit verbringen zu wollen. Und ganz langsam scheint Bewegung in die Arbeitszeitpolitik der Großkanzleien zu kommen. Man lebt immer weniger, um zu arbeiten, und arbeitet immer öfter, um zu leben. Und das offenbar, ohne deswegen Mandanten zu verlieren...
Ich gönne es jedem Berufsanfänger, wenn er sich da durchsetzen kann.
Die übrigen 363 Tage im Jahre waren Vollzeit-Tage: Beginn unter der Woche um 8:00 Uhr früh, Ende 20:30 bis 22:00 Uhr. Samstag/Sonntag Beginn 10:00 Uhr, Ende 18:00 bis 20:00 Uhr. Und danach des öfteren mit dem großen Boss noch einen Trinken gehen.
Das Wort Urlaub: Aus dem Sprachschatz gestrichen. Krank: gabs nicht. Gehalt: 1984 bis 1986 monatlich 3.000,00 DM brutto. Weihnachtsgeld 200,00 DM. Name der Kanzlei: Wird hier verschwiegen. Es gibt sie auch in dieser Konstellation nicht mehr.
Diese Arbeitszeit-Usancen scheinen sich allmählich zu ändern, wie ein Artikel in der Legal-Online-Tribune zeigt. Mehr und mehr Junganwälte geben zu, Familie zu haben und mit dieser auch tatsächlich Zeit verbringen zu wollen. Und ganz langsam scheint Bewegung in die Arbeitszeitpolitik der Großkanzleien zu kommen. Man lebt immer weniger, um zu arbeiten, und arbeitet immer öfter, um zu leben. Und das offenbar, ohne deswegen Mandanten zu verlieren...
Ich gönne es jedem Berufsanfänger, wenn er sich da durchsetzen kann.
Abonnieren
Posts (Atom)