Dienstag, 8. Januar 2013

Wenn der Lehrer auf dem Schulhof einen Schneeball ins Auge kriegt...

Auf dem Schulhof ist es verboten, eine Schneeballschlacht zu veranstalten. Und was, wenn wir das doch tun? Und unseren Lehrer bombardieren? Und der wehrt sich und wirft zurück? Und wird dann am Auge verletzt? Ist das für ihn dann ein Dienstunfall?
Ja, sagt das Verwaltungsgericht Freiburg und gab der Klage des Lehrers gegen den Unfallversicherer seines Arbeitgebers statt (Urteil vom 04.12.2012, Az. 5 K 1220/1). In einem Bericht des swr heißt es:
"Es sei nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden habe, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern habe er die Schnee-Attacke nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude verstanden. Deshalb habe er sich beteiligt. Anders habe der Pädagoge nicht reagieren können, sonst hätte er sich lächerlich gemacht, hieß es zur Urteilsbegründung.
Das Gericht bezeichnete es zudem als "lebensfremd", wenn das Regierungspräsidium Pädagogen das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verbiete."
Wie schön und lebensnah! Man kann nicht alle Risiken dieser Welt durch Verbote neutralisieren.

(C) Foto: erysipel auf www.pixelio.de

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