Donnerstag, 21. November 2013

Muss Papa das Auslandsstudium des Kindes bezahlen?

Zu dieser Frage hat neulich noch einmal das Kammergericht (Aktenzeichen 17 WF 232/12 = FamRZ 2013,1407) Stellung genommen. Es beantwortet die Frage differenziert:

Wenn es eine Absprache zwischen dem Kind und den Eltern gibt, aus der sich ergibt, dass das Kind im Ausland studieren darf, dann müssen die Eltern die Kosten von Haus aus übernehmen.

Gibt es eine solche Absprache nicht, müssen die Eltern nur einspringen, wenn ihnen die finanzielle Mehrbelastung wirtschaftlich zumutbar ist, wenn der Auslandsaufenthalt sachlich begründet und sinnvoll ist, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen und wenn der zusätzliche Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls insgesamt angemessen ist.

Ähnlich haben sich auch weitere Gerichte geäußert: BGH, FamRZ 1992, 1064, OLG Karlsruhe, FamRZ 2011,1303; OLG Dresden, 21 UF 619/05 und Amtsgericht Köln, FamRZ 2002,482.

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