Freitag, 30. November 2012

EuGH: Die Bahn muss über Verspätungen informieren.

Der europäische Gerichtshof hat die Rechts von Bahnkunden gestärkt. Mit Urteil vom 22.11.2012, Az. C-136/11 hat er festgestellt, dass Bahnunternehmen in Europa ihre Kunden zeitnah über Anschlusszüge informieren müssen. Das gilt auch, wenn die Anschlusszüge von anderen Bahnunternehmern betrieben werden. Sie haben die Pflicht, Reisende über Verspätungen und Ausfälle wenigstens der wichtigsten Verbindungen zu unterrichten.
Damit die Bahnunternehmen dieser Verpflichtung nachkommen können, müssen nun die Schienennetzbetreiber allen Anbietern Echtzeitdaten zu den Verspätungen der wichtigsten Anschlussverbindungen zur Verfügung stellen.
Damit bekam das österreichische Bahnunternehmen "Westbahn" vor dem EuGH Recht, das vom Netzbetreiber ÖBB-Infrastruktur AG solche Informationen gefordert hatte. Die ÖBB hatte die Herausgabe der Informationen abgelehnt und die "Westbahn" auf die Mitanbieter verwiesen, also praktisch anheimgestellt, sich die Informationen bei allen übrigen Anbietern zusammen zu sammeln. Das hat der EuGH abgelehnt und die Informationspflicht des Netzbetreibers festgestellt.

(C) Foto: manwalk  / pixelio.de

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