Dienstag, 28. Februar 2012

Ramsauer: Keine Amnestie für Punktesünder

Bekanntlich plant das Verkehrsministerium ja, das Punktesystem in Flensburg zu reformieren. Bisher gibt es je nach Schwere der Tat auf Verkehrsdelikte ein bis sieben Punkte. Das neue Punktesystem soll einfacher werden: es gibt entweder nur einem oder zwei Punkte. Dafür wird der Führerschein nicht erst bei 18 Punkten wie bisher eingezogen sondern bereits bei acht Punkten.

Der ehemalige Generalbundesanwalt und jetzige Präsident des Verkehrsgerichtstags Kai Nehm hatte ins Gespräch gebracht, im Rahmen des Übergangs vom alten zum neuen System eine Amnestie für Verkehrssünder durchzuführen, damit es nicht zu Ungerechtigkeiten kommt. Das kann nämlich durch die Vereinfachung sehr leicht der Fall sein: Die Taten, die im neuen System als " leicht" bezeichnet werden, wurden nach dem alten System mit 1 - 3 Punkten geahndet, diejenigen, die nach dem neuen System als " schwer" gelten, ernteten nach dem alten System drei bis sieben Punkte. Wer also acht leichte Taten begangen  und es nach dem alten System auf insgesamt acht Punkte gebracht hat, der bekommt auch nach dem neuen System acht Punkte. Nach dem alten System muss er lediglich mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen, nach dem neuen jedoch bereits mit Führerscheinentzug. Dieser Ungerechtigkeit wollte Nehm durch eine Amnestie die Spitze nehmen.

Diese Amnestie lehnt Ramsauer ab. Laut dpa sei er gegen einen " Freibrief für Raser und Alkoholfahrer". Es werde " überschaubare Regeln für den Übergang" geben, jedoch keine Amnestie.

Diese Einschätzung geht am eigentlichen Problem vorbei. Von der Systemänderung werden nämlich nicht die notorischen Raser und die Alkoholsünder benachteiligt, die schon nach dem alten System reichlich Punkte kassieren und entsprechend schnell die Obergrenze von 18 Punkten erreichen. Es trifft vor allem die Autofahrer hart, die mit einer kleinen Nachlässigkeit nach der anderen Punkt um Punkt sammeln.

Es bleibt nur zu hoffen, dass dieser Gesichtspunkt bei der Beratung des Gesetzesentwurfs noch Eingang findet und bei den Übergangsvorschriften ausreichend berücksichtigt wird. Das ist möglich, selbst wenn man Nehms Vorschlag einer Amnestie nicht folgen will. Eine Möglichkeit wäre, die nach altem Recht eingesammelten Punkte quotal zu berücksichtigen, indem etwa ein Punkt  nach altem Recht einem halben Punkt nach neuem Recht entspricht und die dann noch verbleibende Ungerechtigkeit durch Sonderregelungen abgefedert wird.

Update: 

Wer sich über die Details der neuen Regelung informieren will, findet auf den Seiten des Verkehrsministerium hier nähere Einzelheiten.
Und die - mir bislang nicht bekannte - Übergangsregelung für die Überführung der Punkte vom alten ins neue System erfüllt tatsächlich die Kulanz-Voraussetzungen, die ich oben angesprochen habe. Details hier.

(C) Foto Arno Bachert auf www.pixelio.de

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