Die
Bundesregierung wird aktiv in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Um
den Bürger besser for Kosten- und Abo-Fallen zu schützen, soll das BGB
geändert werden.
Donnerstag, 25. August 2011
Mittwoch, 24. August 2011
Filesharing - auch Unschuldige werde abgemahnt
Jedem Künstler, der nachdenkt, geht das Filesharing, wie es heute praktiziert wird, gegen den Strich. Es macht es schwierig, wenn nicht unmöglich, mit schreibender, darstellender oder musikalischer Kunst noch seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn man nicht gerade eine große Nummer ist. Alles, was online steht, wird bedenkenlos geklaut, und dem Künstler bleibt, wenns hoch kommt ein warmer Händedruck via Facebook: "Gefällt mir". Na toll!
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
Dienstag, 23. August 2011
Hitzefrei für Arbeitnehmer - Ab 30° muss der Chef handeln
Hitzefrei gibt's eigentlich nur für Schüler. Aber auch Arbeitnehmer haben bei den derzeit herrschenden Temperaturen unter Umständen Anspruch auf Arbeitserleichterungen. Eigentlich sollen Arbeiträume nicht wärmer als 26° warm sein. Werden die 30° überschritten, muss der Chef konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu gestalten, z.B. die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder die Abendstunden verlagern und über Tags freigeben.
Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de
Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de
Samstag, 20. August 2011
Krawattenzwang vor Gericht? - Münchener Richter wirft Anwalt wegen fehlendem Schlips aus dem Sitzungssaal
2006 war es der Kollege Pinkerneil, der sich den Zorn des Münchener Landgerichts zuzog. Er war an einem brütend heißen Sommertag ohne Krawatte zu einer Hauptverhandlung in Strafsachen erschienen. Und 2011 nahm selbiges Landgericht wieder Anstoß an einem schlipslosen Kollegen. Diesmal geriet der erfahrene Strafverteidiger und verehrte Kollege Peter G. Wolf ins Visier der förmelnden Strafrichter. Als er auch auf Aufforderung keinen Selbstbinder anlegen wollte, vertagte der VorsRiLG Ottmann einfach die Hauptverhandlung mit der Aufforderung, beim nächsten Termin korrekt gekleidet zu erscheinen. Es gehe nicht an, im Hemd ohne Krawatte vor Gericht zu erscheinen.
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
Freitag, 19. August 2011
Das BlaBlaMeter - Testen Sie, wieviel Bullshit ein Text enthält
Endlich mal ein brauchbares und sinnvolles App im Net: Das BlaBlaMeter:
So siehts aus:
So funktionierts: Einfach den zu checkenden Text hier eingeben ( copy and paste) und wenige Sekunden später teilt Ihnen die Seite den "Bullshit-Index" mit.
Anwälte: Vorsicht! Kollegen sind empfindlich. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegnerische Schriftsätze durchzuchecken, aber kommunizieren sollten Sie das Ergebnis nicht, das könnte nämlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, vgl. z.B. diese aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln:
So siehts aus:
So funktionierts: Einfach den zu checkenden Text hier eingeben ( copy and paste) und wenige Sekunden später teilt Ihnen die Seite den "Bullshit-Index" mit.
Anwälte: Vorsicht! Kollegen sind empfindlich. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegnerische Schriftsätze durchzuchecken, aber kommunizieren sollten Sie das Ergebnis nicht, das könnte nämlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, vgl. z.B. diese aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln:
Schreibt ein Rechtsanwalt auf dem Schriftsatz eines gegnerischenFundstelle: BRAK-Mitteilungen 2011, S. 213 ( im pdf die Seite 51).
Kollegen handschriftlich die Bemerkung „Haben Sie eigentlich
einen Knall?“ und übersendet das auf diese Weise gekennzeichnete
Schreiben an den Kollegen zurück, verstößt er gegen das Sachlichkeitsgebot gem. § 43a Abs. 3 BRAO.
AnwG Köln, Beschl. v. 24.3.2011 – 10 EV 2/11
McDonalds-Jingle nicht geklaut - Keine Tantiemen für "Ich liebe es"
Obwohl ihn schon keiner mehr hören kann, mußte sich das OLG München mit diesem McDonalds Werbejingle befassen:
Keine prägende Melodie im McDonalds-Jingle also. Dafür prägt McDonalds an anderer Stelle: Mit seinem Ernährungsmodell, wie man diesem Spot entnehmen kann - unbedingt die 20 sec. bis zum Ende schauen ;-)
Wer reinhört, kann nur mit Mühe ein Melodie ausmachen: Dominante - Septime - Oktave - Sprechgesang. Fast als Melodie nicht erkennbar und bei weitem nicht mit der Signalwirkung versehen wie z.B. der Telekom-Jingle (Prim-prim-prim-terz-prim). Und deshalb kam das OLG auch konsquenter Weise zu dem Ergebnis, das für so was auch keine Tantiemen zu zahlen seien.
Der Kläger, der behauptete, die melodische Kurzphrase komponiert und durch McDonalds bestohlen worden zu sein, hatte zum Nachweis eine CD mit seinem musikalischen Schaffen vorgelegt. Das OLG hatte reingehört und festgestellt, die Melodie könne der vom Kläger vorgelegten CD „nur schwer entnommen werden.“( Az. 6 U 4362/!0) - was nicht weiter verwundert, da schon im Jingle die Melodie nur schwer erkennbar ist.Donnerstag, 18. August 2011
Irreführende Werbung für Internet-Handyflats - einstweilige Verfügung gegen Telekom, Vodaphone u.a.
Die Sprüche, mit denen für Internet-Handyflats geworben wird, sind vollmundig: «Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen», heißt es z.B. bei 1&1. Und es stimmt nur teilweise. Denn wenn man ein gewisses monatliches Datenvolumen - zwischen 200 und 500 MB - überschreitet, drehen die Betreiber den Hahn zu. Weiteres Surfen ist dann nur noch auf GPRS-Niveau mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download möglich - was einer Leistungsverringerung um 99,1 % gleichkommt.
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