Die Woche war nicht gut gelaufen, und der Arbeitnehmer und der Chef hatten sich dick in der Wolle gehabt. Freitag nachmittag ließ der Angestellte beim Abschied seinen ganzen Frust raus und wünschte dem Chef "...ein beschissenes Wochenende".
Der zögerte nicht lange und mahnte den Arbeitnehmer ab. Dieser wiederum klagte und wollte die Abmahnung aus der Personalakte entfernt haben - und kam damit nicht durch.
Das LAG Mainz stellte sich auf den Standpunkt, jeder Mitarbeiter müsse gegenüber seinen Arbeitskollegen und insbesondere auch
seinen Vorgesetzten ein gewisses Maß an Respekt aufbringen.Dabei sei unerheblich, ob und inwieweit sich der Kläger in einer angespannten Situation
befunden hat. Daher sei der Kläger zu derartigen Äußerungen unter keinem
denkbaren Gesichtspunkt berechtigt gewesen und habe seine
arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, führte das LAG aus (Urt. v.
23.08.2011, Az. 3 Sa 150/11).
Man könne zwar verlangen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werde. Diese hier sei aber zu Recht erteilt worden und könne daher in der Akte stehen bleiben.
Fazit: Wünschen kann man's ja - aber sagen sollte man's nicht...
(C) Foto hamfel auf www.pixelio.de
Freitag, 4. November 2011
Wenn Du bei der Caritas arbeitest, dann mach besser keine Witze über den Papst...
...andernfalls kannst Du nämlich fristlos rausfliegen! Das hat jedenfalls das LSG Baden-Württemberg so entschieden. Ein bei der Caritas tätiger Krankenpfleger hatte sich anonym im Internet satirisch über den Stellvertreter Gottes auf Erden mokiert, wobei die Qualität der Satire offensichtlich nicht die beste war. Irgendwann kam seine Autorenschaft ans Tageslicht - und die Caritas warf ihn fristlos raus.
Das fand das LSG Baden-Württember in Ordnung: Jeder Mitarbeiter eines kirchennahen Arbeitgebers habe sich auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des kirchlichen Arbeitgebers entstehe, heißt es im Urteil. Mit "polemischen und auf niedrigem Niveau angesiedelten Äußerungen" gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalität nachhaltig verletzt.
Das Sozialgericht Konstanz war übrigens in erster Instanz anderer Meinung (Az. L 12 AL 2879/09).
Es bleibt also dabei: Wer im kirchennahen Bereich arbeitet, sollte nicht darauf vertrauen, dass an seinem Arbeitsplatz die Grundrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit gelten...
(C) Foto Oliver Weber auf www.pixelio.de
Das fand das LSG Baden-Württember in Ordnung: Jeder Mitarbeiter eines kirchennahen Arbeitgebers habe sich auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu der Grundsätzen des kirchlichen Arbeitgebers entstehe, heißt es im Urteil. Mit "polemischen und auf niedrigem Niveau angesiedelten Äußerungen" gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalität nachhaltig verletzt.
Das Sozialgericht Konstanz war übrigens in erster Instanz anderer Meinung (Az. L 12 AL 2879/09).
Es bleibt also dabei: Wer im kirchennahen Bereich arbeitet, sollte nicht darauf vertrauen, dass an seinem Arbeitsplatz die Grundrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit gelten...
(C) Foto Oliver Weber auf www.pixelio.de
Legendäres Bernsteinzimmer wieder entdeckt - im Keller der HypoRealEstate!
| Die geheimen Reservern der HRE |
Donnerstag, 25. August 2011
Besserer Schutz vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet
Die
Bundesregierung wird aktiv in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Um
den Bürger besser for Kosten- und Abo-Fallen zu schützen, soll das BGB
geändert werden.
Mittwoch, 24. August 2011
Filesharing - auch Unschuldige werde abgemahnt
Jedem Künstler, der nachdenkt, geht das Filesharing, wie es heute praktiziert wird, gegen den Strich. Es macht es schwierig, wenn nicht unmöglich, mit schreibender, darstellender oder musikalischer Kunst noch seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn man nicht gerade eine große Nummer ist. Alles, was online steht, wird bedenkenlos geklaut, und dem Künstler bleibt, wenns hoch kommt ein warmer Händedruck via Facebook: "Gefällt mir". Na toll!
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
Also ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn filesharing durch Abmahnungen eingedämmt wird. Allerdings hört der Spaß auf, wo aus gezielten Abmahnungen eine Abmahnindustrie wird, wenn - trotz rückläufiger Zahl der downloads - die Häufigkeit der Abmahnungen immer noch zunimmt und wenn nun immer häufiger immer mehr Unschuldige mit Abmahnungen überzogen werden, gegen die sie sich nur schlecht wehren können.
Beck Aktuell gibt einen Überblick über die Lage. Der Tipp: Jeder Abgemahnte sollte sich anwaltschaftlich beraten lassen. Vor allem im Abmahn-Geschäft gilt die alte Regel: Was man beim Anwalt spart, zahlt man später bei Gericht doppelt.
(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de
Dienstag, 23. August 2011
Hitzefrei für Arbeitnehmer - Ab 30° muss der Chef handeln
Hitzefrei gibt's eigentlich nur für Schüler. Aber auch Arbeitnehmer haben bei den derzeit herrschenden Temperaturen unter Umständen Anspruch auf Arbeitserleichterungen. Eigentlich sollen Arbeiträume nicht wärmer als 26° warm sein. Werden die 30° überschritten, muss der Chef konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu gestalten, z.B. die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder die Abendstunden verlagern und über Tags freigeben.
Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de
Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de
Samstag, 20. August 2011
Krawattenzwang vor Gericht? - Münchener Richter wirft Anwalt wegen fehlendem Schlips aus dem Sitzungssaal
2006 war es der Kollege Pinkerneil, der sich den Zorn des Münchener Landgerichts zuzog. Er war an einem brütend heißen Sommertag ohne Krawatte zu einer Hauptverhandlung in Strafsachen erschienen. Und 2011 nahm selbiges Landgericht wieder Anstoß an einem schlipslosen Kollegen. Diesmal geriet der erfahrene Strafverteidiger und verehrte Kollege Peter G. Wolf ins Visier der förmelnden Strafrichter. Als er auch auf Aufforderung keinen Selbstbinder anlegen wollte, vertagte der VorsRiLG Ottmann einfach die Hauptverhandlung mit der Aufforderung, beim nächsten Termin korrekt gekleidet zu erscheinen. Es gehe nicht an, im Hemd ohne Krawatte vor Gericht zu erscheinen.
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
(C) Foto: Ralph-Thomas Kühnle auf www.pixelio.de
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