Montag, 1. September 2014

Der Hund im Büro...

Nun bin ich ja mein eigener Chef, und ich erlaube und verbiete mir die Dinge, wie sie mir in den Sinn kommen. Und deshalb darf mein Hund natürlich mit ins Büro, wie man sieht.
Wie schaut die Sache aber aus, wenn man angestellt ist? Auch da kann es ja durchaus sinnvoll für den Vierbeiner sein, mit zum Arbeitsplatz zu kommen. Vor allem, wenn ihm daheim die Decke auf den Kopf fällt, weil den ganzen Tag niemand da ist, der sich kümmert und mit einem raus geht...
Darf ich meinen Hund ins Büro mitbringen? Also...

1. muss ich den Chef um Erlaubnis fragen. Einfach so mitbringen geht gar nicht.
2, Selbst wenn ich die Erlaubnis habe, muss sich mein Liebling am Arbeitsplatz so aufführen, dass er nicht stört. Also: Nicht in den Besuchersessel wie bei mir (das war auch nur ausnahmsweise - ehrlich!), sondern unter den Schreibtisch oder auf die Decke neben dem Regal. Und dann wird gedöst, bis einer mit ihm Gassi geht. Das ist zwar langweilig, aber immer noch besser, als allein zu Hause zu liegen.
3. Und wenn der Chef einmal die Erlaubnis erteilt hat, dann kann er sie auch widerrufen, wenn dafür ein guter Grund besteht. Das hat jetzt das LAG Düsseldorf (9 Sa 1207/13) entschieden:

In dessen Fall war ein Hund drei Jahre lang friedlich unter dem Schreibtisch gelegen, bis er plötzlich anfing, sich terretorial zu verhalten: Er knurrte vorbeigehende Kollegen der Besitzerin an - noli me tangere... Die waren natürlich verunsichert. Und so was wirkt sich natürlich auf die Arbeitsabläufe und das Büroklima nicht günstig aus.Der Chef verbot nun dem Hund das Büro.
Weil er aber anderen Mitarbeitern die Mitnahme von deren Hunden weiter erlaubte (denn die führten sich weiter manierlich auf), ging die Besitzerin des ausgesperrten Hundes nun vor Gericht: Gleiches Recht für alle, war ihr Argument. Damit kam sie aber nicht durch. Das LAG Düsseldorf entschied, dass der Arbeitgeber bestimmen könne, unter welchen Bedingungen die Arbeit zu leisten sei. Die Erlaubnis, einen Hund mitzubringen, gelte nur so lange, wie die Arbeitsabläufe nicht gestört werden.Und Hunde, die sich unterschiedlich verhalten, dürfen auch unterschiedlich behandelt werden. Der Gleichheitsgrundsatz wird dadurch nicht verletzt. 

( C) Foto: Ich

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