tag:blogger.com,1999:blog-130070558227073429.post8651407259831362078..comments2023-04-05T13:04:15.729+02:00Comments on Kanzlei Kaßing: "Eine grüne Dose ist nicht grün"! Ist das LG Düsseldorf farbenblind? Unknownnoreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-130070558227073429.post-81168588824086597222013-05-01T07:54:57.884+02:002013-05-01T07:54:57.884+02:00ich bin exakt ihrer Meinung, wie sie meine Antwort...ich bin exakt ihrer Meinung, wie sie meine Antwort an den Kollegen Munzinger entnehmen können.RA Gerhard Kaßing - Münchenhttps://www.blogger.com/profile/13433480981993460268noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-130070558227073429.post-71081404804952819572013-05-01T07:54:13.335+02:002013-05-01T07:54:13.335+02:00Klar! Das Landgericht nimmt es hier sehr genau. Ab...Klar! Das Landgericht nimmt es hier sehr genau. Aber auch ich achte in letzter Zeit beim Einkauf immer mehr auf Fair Trade, Bio und umweltgerechte Verpackungen. Und wenn man genau hinschaut: kaum jemand wird auf einen grünen Dose schreiben: "die Dose ist grün", nur um die Farbe noch einmal zu betonen. Die Bemerkung muss also eine andere - in diesem konkreten Fall wohl wirklich irreführende - Bedeutung haben.<br /><br />Schönen ersten Mai und beste kollegiale GrüßeRA Gerhard Kaßing - Münchenhttps://www.blogger.com/profile/13433480981993460268noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-130070558227073429.post-32836388553484499192013-05-01T01:32:18.136+02:002013-05-01T01:32:18.136+02:00Naja - ich finde das Urteil durchaus überzeugend u...Naja - ich finde das Urteil durchaus überzeugend und in der Sache richtig. Man kann auch durchaus anderer Meinung sein, aber ich glaube bei bestem Willen nicht, dass der Hersteller die Info "grün" tatsächlich auf die Farbe der Dose bezogen hat.Thomas B.https://www.blogger.com/profile/07516552498069547964noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-130070558227073429.post-86221212053645720062013-04-30T16:55:11.286+02:002013-04-30T16:55:11.286+02:00Wein darf auch nicht mehr als bekömmlich angepries...Wein darf auch nicht mehr als bekömmlich angepriesen werden. Das wäre schon eine Bewerbung mit gesundheitsfördernder Wirkung. Aber Wasser darf ich doch noch als "nass" bezeichnen oder als "flüssig"?RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.com