Freitag, 16. November 2012

"Jawohl, mein Führer!" ...sollte man besser nicht zu seinem Chef sagen.

Der Arbeitnehmer hatte eine Anweisung seines Chefs mit der Bemerkung "Jawohl, mein Führer!" bestätigt. Das kam in den falschen Hals. Wegen der Verwendung von Nazi-Sprüchen kündigte der Arbeitgeber. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage ging bis in dei zweite Instanz. Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.01.2011 - 11 Sa 353/10 = BeckRS 2011, 71731) stellte fest:
  • Einerseits sind Nazi-Sprüche im Betrieb unakzeptabel und können je nach konkreter Sachlage eine Kündigung durchaus rechtfertigen.Die Äußerung "Jawohl, mein Führer", stelle ein deutliches Fehlverhalten dar. Sie verbiete sich im innerbetrieblichen Gebrauch, denn es handele sich um "einen Tabubruch durch Verwendung des aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch entstammenden Zitats". Von einer "kabarettistischen Aufarbeitung" des dritten Reichs (die der Arbeitnehmer im Ernst vorgetragen hatte) könne nicht die Rede sein.
  • Andererseits sei eine sofortige Kündigung auch in diesem Falle nicht gerechtfertigt. Der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer abmahnen müssen und erst im Wiederholungsfalle kündigung dürfen.
Quelle: Beck-Blog

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