Mittwoch, 7. Mai 2014

BGH: Während des Mietverhältnisses darf sich der Vermieter nicht aus der Kaution bedienen.

Der Mieter hatte wegen Mängeln an der Wohnung die Miete gemindert. Der Vermieter bediente sich wegen der fehlenden Miete einfach aus der Kaution und forderte die Mieter auf, das Kautionskonto wieder aufzufüllen. Dabei bezog er sich auf eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag, nach der er berechtigt war, auch schon während des Laufs des Mietverhältnisses auf die Kaution Zugriff zu nehmen.
Dass das nicht gehen kann, liegt auf der Hand. Denn der Vermieter ging mit dieser Vorgehensweise einfach einre Auseinandersetzung über eventuell bestehende Mängel aus dem Weg. Eine solche Vorgehensweise würde das Recht des Mieters zur Mietminderung aushebeln.

So entschied jetzt auch der BGH - allerdings mit anderer, ebenso überzeugender Begründung. In seiner Entscheidung VIII ZR 234/13 (hier die Pressemitteilung) stellte er fest, dass der Vermieter nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Mieterin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. "Das Vorgehen des Beklagten widerspricht den im § 551 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gekommenen Treuhandcharakter der Mietkaution. Gemäß § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB hat der Vermieter ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Insolvenz des Vermieters ungeschmälert zurückerhält, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen. Diese Zielsetzung würde unterlaufen, wenn der Vermieter die Mietkaution bereits während des laufenden Mietverhältnisses auch wegen streitiger Forderungen in Anspruch nehmen könnte. Die hiervon zum Nachteil der Klägerin abweichende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ist deshalb gemäß § 551 Abs. 4 BGB unwirksam".

Freitag, 2. Mai 2014

Freihandelsabkommen mit den USA - erhebliche Gefahr für den Rechtsstaat - "Sieg über das Gesetz"!

In einem ausführlichen Artikel im Feuilleton ("Sieg über das Gesetz") setzt sich heute, am 2.5.2014  die Süddeutsche Zeitung mit den Gefahren des Freihandelsabkommens mit den USA und ähnlichen Vereinbarungen auseinander. Wem zum Lesen des SZ-Artikels und dieses Blog-Beitrags die Zeit fehlt, kann sich auch in diesem "Pelzig"- Video auf die Schnelle schlau machen.

 https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=LEsHcjFfCjE

Für alle anderen. Der SZ-Artikel schildert kurz zusammengefaßt:

Vereinbarungen wie das Freihandelsabkommen sehen für den jeweiligen ausländischen Investor, also z.B. für einen in Deutschland investierenden ausländischen Großkonzern vor, dass existierende günstige rechtliche Standards für seine Kapitalanlage beibehalten werden und sehen einen Schadenersatz für den Investor vor, falls diese Garantie  verletzt wird. Um diesen Anspruch durchzusetzen, braucht der Investor nicht mehr vor nationale, ordentliche Gerichte ziehen, sondern darf ein Schiedsgericht anrufen. Dessen Urteile sind unanfechtbar und direkt vollstreckbar.

Kommt das Freihandelsabkommen zustande, gelten diese Regeln in Zukunft auch zwischen den USA und der EU- und das hat unabsehbare Folgen, wie die nähere Vergangenheit eindrücklich gezeigt hat: Investoren sind nämlich im Rahmen des Geltungsbereichs davor geschützt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen so änderen, dass sich der Wert ihrer Anlage mindert. Das aber bedeutet, so die Süddeutsche Zeitung, "... dass sich der vertragsschließende Staat seiner gesetzgeberischen Freiheit und gesellschaftlichen Verantwortung begibt - vor allem auf den besonders empfindliehcne Gebieten des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzrechts. Denn das sind die Politikbereiche, die die Profiabilität von Kapitalanlagen am ehesten tangieren". Und dort, wo solche bilateralen Abkommen bereits existieren,  hat die Industrie keine Zurückhaltung, Staaten für ihre Reformgesetzgebung hemmungslos abzustrafen:

Uruguay hat den Nichtraucherschutz verschärft und das Rauchen in der Öffentlichkeit weiträumig verboten. Philipp-Morris hat im Vertrauen auf ungebremsten weiteren Tabakkonsum in Fabriken in Uruguay investiert und macht nun Schadensersatz in Höhe von zwei Milliarden Dollar geltend: Die Produktionsanlagen seien durch die neuen Gesetze entwertet. Das Gleiche versucht Philipp Morris auch in Australien.
Und Deutschland hat es wegen seines Atomausstiegs mit einer vier-Milliarden-Klage des schwedischen Kernkraftbetreibers Vattenfall zu tun.
"Das Corporate Europe Observatory berichtet, dass im Jahr 2011 weltweit rund 450 Investmentschutzklagen von solchem Kaliber anhängig waren, womit sich ihre Anzahl seit Mitte der Neunzigerjahre verzehnfacht hätte", berichtet die Süddeutsche.

Zur Folge hat das, dass die beteiligte Staaten einen gut Teil ihres Gestaltungsspielraums und damit ihrer Souveränität zugunsten der Industrie aufgeben. Soziale Errungenschaften und Umweltschutz werden verstärkt an drohenden Schadensersatzansprüchen scheitern.Und das ist nicht einmal justitiabel. Denn über Klagen der Industrie entscheiden ja nicht die ordentlichen Gerichte, sondern internationale Schiedsgerichte, die übrigens laut SZ nicht mit Richtern, sondern mit "Branchenanwälten" besetzt sind, die von beiden Parteien ausgewählt werden. Wobei sind in den letzten Jahren ein Kreis von nur 15 Anwälten herausgebildet hat, die weltweit über die Hälfte dieser Streitigkeiten, bei Schadenssummen über vier MilliardenDollar sogar über 3/4 aller Falle entscheiden. So wird die Sache für alle Beteiligten vorhersehbar: "Planungssicherheit" nennt man so was.

Wem das wie mir nicht behagt, der kann eine der Petitionen gegen das Abkommen unterschreiben, z.B.

http://www.taz.de/Petition-gegen-Freihandelsabkommen/!134777/
http://www.tagesspiegel.de/politik/campact-widerstand-gegen-freihandelsabkommen-mit-den-usa-waechst/9634288.html

Donnerstag, 1. Mai 2014

Ab heute: Höhere Bußgelder - Neues Punktesystem

Ich weiss: Sie haben es rauf und runter schon gelesen und wissen Bescheid... Wirklich? Also hier wär nochmal ein Informationsfilmchen der Süddeutschen Zeitung zum Thema - für den, der's nochmal wissen möchte. Das Wichtigste rund um die neuen Bußgelder und ums neue Punktesystem.

Viel Spaß beim Anschauen

(C) Foto: Thorben-Wengert on pixelio.de